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Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Ein Beitrag zum Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber

von Malte Graßhof (Autor:in)
©2003 Dissertation 398 Seiten

Zusammenfassung

In der Rechtsprechung des BVerfG wird die Vollstreckungskompetenz des § 35 BVerfGG in erster Linie als Rechtsgrundlage für besondere Tenorierungsformen herangezogen, mit denen das Gericht von der Nichtigerklärung als der Regelfolge der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen abweicht. Die Arbeit systematisiert die Rechtsprechung des BVerfG mit dem Ziel, klare Regeln für die Auswahl und Ausgestaltung der unterschiedlichen Entscheidungstypen aufzustellen. Daneben wird die Problematik einer «echten» Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen in den Blick genommen. Zwar werden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Normenkontrollverfahren bislang ohne weiteres befolgt; angesichts zunehmender Kritik an dem BVerfG wird jedoch untersucht, auf welche Weise diese Befolgung rechtlich sichergestellt oder durchgesetzt werden kann. Grundsätzlich geht es bei beiden Komplexen um das Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber, zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und politischer Gestaltung. Die genaue Ausgestaltung des Entscheidungsausspruchs ebenso wie seine Durchsetzung berührt grundlegende Fragen der Gewaltenteilung unter dem Grundgesetz.

Details

Seiten
398
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631507438
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerichtsentscheidung Deutschland Bundesverfassungsgericht Normenkontrolle Vollstreckung Verfassungsprozeßrecht Unvereinbarkeitserklärung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 398 S.

Biographische Angaben

Malte Graßhof (Autor:in)

Der Autor: Malte Graßhof wurde 1970 in Bonn geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg. Erste Juristische Staatsprüfung 1994 in Freiburg; zweite Juristische Staatsprüfung 1998 in Heidelberg. Danach Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, seit 2001 abgeordnet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Promotion 2002 an der Universität Potsdam.

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Titel: Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts