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Volksgesetzgebungsverfahren

Verfassungstheoretische Untersuchung der Rechtsstellung der Stimmberechtigten sowie der Zuständigkeiten der Abstimmungsorgane und Abstimmungsbehörden

von Klaus Herrmann (Autor:in)
©2003 Dissertation XIX, 143 Seiten

Zusammenfassung

Die Untersuchung versucht aufzuzeigen, dass das demokratische Legitimationsprinzip der Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche Legislativgewalt, die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden. Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich. Dagegen sind die Stimmberechtigten bei der Teilnahme an plebiszitären Verfahren keiner Instanz verantwortlich und in ihrer autonomen Entscheidung frei. Unter dieser Grundanschauung erörtert der Autor u.a. die verfassungsrechtlichen Fragestellungen der konsultativen Volksbefragung, der Zulässigkeitsprüfung vor einem Volksbegehren und der quantitativen Erfolgsanforderungen (Quoren).

Details

Seiten
XIX, 143
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631508299
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Volksbegehren Volksgesetzgebungsstimmrecht Deutschland Direkte Demokratie Volksabstimmung Verfassungsrecht Volksgesetzgebung Abstimmungen Volksentscheide Wahlen Demokratie
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XIX, 143 S.

Biographische Angaben

Klaus Herrmann (Autor:in)

Der Autor: Klaus Herrmann wurde 1974 in Pirna geboren. Er studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesministerium der Justiz in Berlin tätig. Während der Promotion leitete er an der Universität Potsdam Arbeitsgemeinschaften zum Zivilrecht sowie zum Staats- und Verfassungsprozessrecht. Er absolvierte den Vorbereitungsdienst von 2001 bis 2003 am Berliner Kammergericht. Die Promotion erfolgte 2002 an der Universität Potsdam.

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Titel: Volksgesetzgebungsverfahren