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Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?

Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung

von Otto Backes (Autor:in) Christoph Gusy (Autor:in)
©2003 Monographie 134 Seiten
Reihe: Bielefelder Rechtsstudien, Band 17

Zusammenfassung

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht.

Details

Seiten
134
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631512791
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ermittlungsverfahren Deutschland Telefonüberwachung Richtervorbehalt Gefahr im Verzug Benachrichtigungspflicht der StA
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 134 S., zahlr. Tab. und Graf.

Biographische Angaben

Otto Backes (Autor:in) Christoph Gusy (Autor:in)

Die Autoren: Otto Backes ist em. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtssoziologie an der Universität Bielefeld; Christoph Gusy ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.

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Titel: Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?