Die Präklusion fehlerhafter Sachleitungsanordnungen des Vorsitzenden
Kritische Analyse der Bedeutung des § 238 II StPO
©2003
Dissertation
XV,
168 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 3740
Zusammenfassung
Liest man den § 238 Abs. 2 der Strafprozeßordnung, so fällt auf, daß dieser lediglich die Zuständigkeit des Gerichts für den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Daß bei Nichtbeanstandung der Maßnahme eine nachfolgende Revisionsrüge präkludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwähnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Rügeverlust aus § 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis überhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.
Details
- Seiten
- XV, 168
- Jahr
- 2003
- ISBN (Paperback)
- 9783631514351
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Präklusion Deutschland Strafverfahren Prozessleitung Verfahrensfehler Rügeverwirkung Verwirkung Sachleitende Anordnungen § 238 StPO
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XV, 168 S.