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Die Präklusion fehlerhafter Sachleitungsanordnungen des Vorsitzenden

Kritische Analyse der Bedeutung des § 238 II StPO

von Anouschka Hofmann (Autor:in)
©2003 Dissertation XV, 168 Seiten

Zusammenfassung

Liest man den § 238 Abs. 2 der Strafprozeßordnung, so fällt auf, daß dieser lediglich die Zuständigkeit des Gerichts für den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Daß bei Nichtbeanstandung der Maßnahme eine nachfolgende Revisionsrüge präkludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwähnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Rügeverlust aus § 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis überhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.

Details

Seiten
XV, 168
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631514351
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Präklusion Deutschland Strafverfahren Prozessleitung Verfahrensfehler Rügeverwirkung Verwirkung Sachleitende Anordnungen § 238 StPO
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XV, 168 S.

Biographische Angaben

Anouschka Hofmann (Autor:in)

Die Autorin: Anouschka Hofmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Von 2000 bis zum Beginn ihres Referendariats Anfang 2002 arbeitete sie am Lehrstuhl für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozeßrecht der Universität Frankfurt am Main.

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Titel: Die Präklusion fehlerhafter Sachleitungsanordnungen des Vorsitzenden