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Kompensationsbezogene Informationsmängel in der Aktiengesellschaft

Anfechtungsklage oder Spruchverfahren?

von Frank Weißhaupt (Autor:in)
©2004 Dissertation 268 Seiten

Zusammenfassung

Aktionäre können Hauptversammlungsbeschlüsse bereits wegen mangelhafter Information durch die Verwaltung anfechten. Das betrifft auch Strukturänderungsbeschlüsse, die nach dem UmwG bzw. dem AktG zum Schutz der Aktionäre von Ausgleichs- und/oder Abfindungsangeboten zu flankieren sind, und bei denen sich die Informationsvorgaben an die beschlußvorbereitenden Berichte und an die Auskünfte in der Hauptversammlung auch auf diese Kompensationsangebote beziehen. In seiner MEZ/Aqua Butzke-Judikatur verneint der BGH die Möglichkeit der Anfechtung für den Fall einer mangelhaften Erläuterung des Barabfindungsangebots beim Formwechsel und gestattet darauf bezogene Informationsrügen nur noch im Spruchverfahren. Veranlaßt durch diese Rechtsprechungswende untersucht die Arbeit die Einzelsysteme des Kompensations(mängel)- und des Informations(mängel)rechts in der Aktiengesellschaft, um daraus ein Gesamtsystem zu entwerfen, welches einen Ausschluß der Anfechtungsklage bei Rüge kompensationsbezogener Informationsmängel für alle Umstrukturierungsvorgänge einheitlich zu begründen vermag.

Details

Seiten
268
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631515235
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Hauptversammlung Beschluss Anfechtung Unvollkommene Information Abfindungswertbezogene Informationsmängel Aktienrechtliche Anfechtungsklage Spruchverfahren Aktionär Bewertungsbezogene Informationsmängel Informationspflicht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 268 S.

Biographische Angaben

Frank Weißhaupt (Autor:in)

Der Autor: Frank Weißhaupt, 1973 in Tettnang/Bodenseekreis geboren, absolvierte von 1992 bis 1995 ein wirtschaftswissenschaftliches Grundstudium an der Fern-Universität Hagen sowie von 1993 bis 1995 ein juristisches an der Universität Konstanz. Von 1995 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er 1998 die Referendar- und 2000 die Assessorprüfung ablegte. 2000 bis 2001 folgte ein Master of Laws-Studium an der New York University School of Law, 2002 die Zulassung zum Attorney-at-Law in New York. Von 2001 bis 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz beschäftigt, wo er 2003 promovierte.

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Titel: Kompensationsbezogene Informationsmängel in der Aktiengesellschaft