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Das Kooperationsprinzip im Vorfeld der Arzneimittelzulassung

Zum national und europarechtlichen Rahmen des Zusammenwirkens von potentiellen Antragstellern und Zulassungsbehörden

von Ingo Schneider (Autor:in)
©2004 Dissertation 232 Seiten

Zusammenfassung

Das Arzneimittelzulassungsrecht ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die Zulassungsbehörden anhand von unbestimmten Rechtsbegriffen, die auf außerrechtliche Wissenschaftsmaßstäbe verweisen, Risikoentscheidungen zu treffen haben. Das Eigentümliche an dem Zulassungsverfahren ist, dass die Zulassungsvorschriften erst dann einen Kontakt zwischen Behörde und Antragsteller vorsehen, wenn dieser für das Arzneimittel einen Zulassungsantrag stellt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Antragsteller allerdings das Arzneimittel im Wege präklinischer und klinischer Prüfungen vollständig entwickelt. Die geringe Regelungsdichte der Zulassungsvorschriften birgt für den Antragsteller die Gefahr, sein Arzneimittel nicht diesen Voraussetzungen entsprechend entwickelt zu haben. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob und wie die Zulassungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 AMG vor Aufnahme der klinischen Prüfung der Phase III konkretisiert werden. Die Untersuchung unterscheidet zwischen abstrakt-generellen Konkretisierungen z.B. durch Guidelines der ICH und des CPMP und konkret-individuellen Konkretisierungen in Form von Beratungsgesprächen. Die Erörterungen beziehen sich auf das nationale und europäische Arzneimittelzulassungsrecht.

Details

Seiten
232
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631516157
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arzneimittelrecht Arzneimittelprüfrichtlinien Europäische Union Arzneimittel Zulassung Kooperationsprinzip Deutschland Nationales Arzneimittelzulassungsrecht Arzneimittelprüfung Ethik-Kommissionen ICH Europäisches Arzneimittelzulassungsre
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 231 S., 8 Tab.

Biographische Angaben

Ingo Schneider (Autor:in)

Der Autor: Ingo Schneider ist juristischer Referent beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Lehrbeauftragter für Arzneimittelrecht an der Fachhochschule Köln. Er studierte Anglistik, Wirtschafts-, Politik- und Rechtswissenschaften in Oldenburg, Bremen und Madrid. Die Arbeit entstand während seiner Mitarbeit beim Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.

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Titel: Das Kooperationsprinzip im Vorfeld der Arzneimittelzulassung