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Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte

Im Spannungsverhältnis von Common Law und Europarecht

von Nicolai von Cube (Autor:in)
©2004 Dissertation XL, 196 Seiten

Zusammenfassung

Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist.

Details

Seiten
XL, 196
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631525173
Sprache
Deutsch
Schlagworte
England Internationale Zuständigkeit Europäische Union Internationales Zivilverfahrensrecht Zuständigkeit Common Law Forum non conveniens-Doktrin
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XL, 196 S.

Biographische Angaben

Nicolai von Cube (Autor:in)

Der Autor: Nicolai von Cube, geboren 1973 in Kassel, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Norwich (England). Sein besonderes Interesse galt bereits im Studium dem internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Nach dem Referendarexamen arbeitete er als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Göttingen. Das Referendariat führte ihn nach Frankfurt am Main und London.

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Titel: Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte