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Haftung für Falschinformation des Sekundärmarktes

von Knut Sauer (Autor:in)
©2004 Dissertation 436 Seiten

Zusammenfassung

Der Fall des Neuen Marktes hat die Defizite des deutschen Rechts, was die Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktpublikationen angeht, aufgedeckt. Dementsprechend steht die Haftung für Falschinformation des Sekundärmarktes auf der Reformagenda des Gesetzgebers. Diese Arbeit macht rechtsvergleichende und finanzökonomische Erkenntnisse für die deutsche rechtspolitische Diskussion fruchtbar und leistet damit einen Beitrag dazu, die schwierige Materie zu durchdringen. Vor dem Hintergrund der in der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtspolitischen US-amerikanischen Literatur entwickelten und von der dortigen Rechtsprechung weitgehend aufgegriffenen Erkenntnisse über die Informationsverarbeitung und Preisbildung auf modernen Kapitalmärkten entwickelt sie ein konzeptionell stimmiges Haftungskonzept für sekundärmarktbezogene Informationspflichtverletzungen. Die Berücksichtigung der theoretischen Grundlagen, insbesondere der Efficient Capital Market Hypothesis, ist nicht nur fruchtbar, sondern geradezu unentbehrlich als Wegleitung zu einer überzeugend justierten kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung.

Details

Seiten
436
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631526002
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Sekundärmarkt Fehlinformation Informationspflicht Pflichtverletzung Haftung Kapitalmarktrechtliche Informationshaftung Sekundärmarkthaftung Ökonomische Kapitalmarktforschung Efficient Capital Market Hypothesis Informationseffi
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 436 S., 1 Graf.

Biographische Angaben

Knut Sauer (Autor:in)

Der Autor: Knut Sauer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hannover (Erstes juristisches Staatsexamen) und der University of Chicago (LL.M.). Das Zweite juristische Staatsexamen legte er in Niedersachsen ab. Der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in New York und Frankfurt am Main folgte die Promotion an der Universität Frankfurt am Main. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei tätig, zunächst in New York und seit 2003 in Frankfurt am Main.

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Titel: Haftung für Falschinformation des Sekundärmarktes