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Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht

Zugleich ein Beitrag zur Auslegungstechnik des EuGH

von Claudia Naumann (Autor:in)
©2004 Dissertation 424 Seiten

Zusammenfassung

Am 31. Mai 2002 ist die Europäische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 außerhalb des Insolvenzeröffnungsstaates gelegene dingliche Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte. Ausgehend vom Wortlaut werden eingehend die Rechtsnatur sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen der Artikel 5 und 7 untersucht. Die Sinnermittlung erfolgt anhand der klassischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung europarechtsspezifischer Besonderheiten. Diese Vorschriften sind keine Kollisions-, sondern Sachnormen und im Kontext mit dem Anerkennungsrecht (Art. 17) zu lesen. Lässt das Insolvenzverfahren unter Anwendung der lex fori concursus wesentliche Beeinträchtigungen der Sicherungsrechte befürchten, wird derartigen Wirkungen im Situsstaat die Anerkennung verweigert. Diskutiert wird die Problematik auch für das deutsche internationale Insolvenzrecht. Die Autorin befürwortet insoweit einen Rückgriff auf die Instrumentarien des IPR.

Details

Seiten
424
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631526934
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verordnung über Insolvenzverfahren Kreditsicherheit Deutschland dingliche Kreditsicherheit Eigentumsvorbehalt EuGH Dingliches Recht deutsches internationales Insolvenzrecht europäisches Insolvenzrecht Europäische Union
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 424 S.

Biographische Angaben

Claudia Naumann (Autor:in)

Die Autorin: Claudia Naumann, geboren 1975, studierte von 1995 bis 2001 Jura an der Universität Greifswald. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen promovierte sie dort bis 2004. Sie war Promotionsstipendiatin der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Seit 2002 ist sie Rechtsreferendarin in Hamburg. Das Referendariat wird sie voraussichtlich 2005 mit dem Zweiten Staatsexamen beenden.

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Titel: Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht