Lade Inhalt...

Europol

Europäisches Polizeiamt und Individualrechtsschutz- Vereinbarkeit mit Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention?

von Nicoletta Kröger (Autor:in)
©2004 Dissertation 232 Seiten

Zusammenfassung

Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist eine zwischenstaatliche Einrichtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sein Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität. Diese Aufgabe nimmt Europol derzeit durch datenverarbeitende Tätigkeit, insbesondere durch Datenanalyse, wahr. Dem von der Datenverarbeitung betroffenen Bürger wird Rechtsschutz ausschließlich im Wege einer Beschwerde an einen speziell hierfür eingerichteten Beschwerdeausschuss gewährt. Die Arbeit überprüft die Hinlänglichkeit des durch diesen Beschwerdeausschuss vermittelten Rechtsschutzes. Dabei erfolgt die Überprüfung anhand der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der gewährte Rechtsschutz weder den Anforderungen des Grundgesetzes noch denjenigen der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht.

Details

Seiten
232
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631527573
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Grundrechtsschutz Europol Datenverarbeitung Europäisches Polizeiamt Grundgesetz Beschwerde Individualrechtsschutz Europäische Menschenrechtskonvention
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 232 S.

Biographische Angaben

Nicoletta Kröger (Autor:in)

Die Autorin: Nicoletta Kröger wurde 1973 in Bielefeld geboren. Von 1993 bis 1998 studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach einer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin absolvierte sie ihr Referendariat in Hamburg und New York. Seit 2002 ist die Autorin als Rechtsanwältin in Hamburg tätig.

Zurück

Titel: Europol