Lade Inhalt...

Die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende

Betrachtungen de lege lata und de lege ferenda

von Barbara Reim (Autor:in)
©2004 Dissertation 234 Seiten

Zusammenfassung

Am 01.12.1997 trat das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz – TPG) in Kraft. Eine lange Phase der Rechtsunsicherheit sollte damit ein Ende finden. Gesetzlich geregelt sind nunmehr neben der Organentnahme vom toten Spender auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Organentnahme vom Lebenden sowie ein umfassendes Verbot des Organhandels. Hatten sich die parlamentarischen Auseinandersetzungen noch schwerpunktmäßig mit der Organspende post mortem befaßt, so ist in den letzten Jahren die Diskussion um die Lebendorganspende immer lebhafter geworden. Ziel dieser Arbeit ist es, einige dieser Diskussionspunkte fortzuentwickeln und die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende zu umreißen. Da sich der Gesetzgeber des TPG vielfach unbestimmter Rechtsbegriffe bedient hat, stehen Fragen der Gesetzesauslegung im Vordergrund der Betrachtung. Daneben bieten die Straftatbestände des TPG Anlaß, altbekannte Rechtsfragen des allgemeinen Strafrechts in einem neuen Kontext zu beleuchten. Schließlich werden verfassungsrechtliche und rechtspolitische Defizite der aktuellen Regelungen aufgezeigt und Thesen für eine Novellierung der einschlägigen Vorschriften unterbreitet.

Details

Seiten
234
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631528044
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Transplantationsgesetz Lebendspende Strafrecht Organspende Organhandel Überkreuz-Spende Hirntod
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 434 S.

Biographische Angaben

Barbara Reim (Autor:in)

Die Autorin: Barbara Zillgens, geboren 1977 in Nürnberg, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau und an der Universität Erlangen-Nürnberg, Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie an der Universität Passau, Rechtsreferendarin in Sachsen-Anhalt seit 2003.

Zurück

Titel: Die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende