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Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung

von Markus Riedhammer (Autor:in)
©2004 Dissertation VI, 250 Seiten

Zusammenfassung

Die regelmäßige Verjährung beginnt seit der Reform des Verjährungsrechts mit Kenntnis bzw. bereits mit grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers vom Schuldner und den den Anspruch begründenden Umständen. Weder die Kenntnis an sich noch die grob fahrlässige Unkenntnis stellen aber dogmatisch klare und daher in der Praxis handhabbare Rechtsbegriffe dar. Angesichts des Zwecks der Verjährung, nämlich Rechtssicherheit herbeizuführen, erscheint daher eine Klärung gerade dieser subjektiven Tatbestandsmerkmale des neuen Verjährungsrechts besonders wichtig.

Details

Seiten
VI, 250
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631528129
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Frist Gläubiger Kenntnis Grobe Fahrlässigkeit Schuldner Unkenntnis Verjährung Gleichstellung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. VI, 250 S.

Biographische Angaben

Markus Riedhammer (Autor:in)

Der Autor: Markus Riedhammer studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg und war dort mehrere Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nach dem Assessorexamen 2002 promovierte er und ist nunmehr als Richter tätig.

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Titel: Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung