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Subunternehmer und Internationales Privatrecht

Der Subunternehmer als Quasi-Verbraucher im Europäischen Kollisionsrecht

von Florian Pulkowski (Autor:in)
©2004 Dissertation XXVIII, 384 Seiten

Zusammenfassung

In einigen europäischen Nachbarländern (Italien, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg) existieren spezifische zivilrechtliche Vorschriften zum Schutz von Subunternehmern. Diese Vorschriften sind in Deutschland weitestgehend unbekannt, obwohl sie von deutschen Unternehmen in der Praxis – zum Teil zwingend – beachtet werden müssen. Das Buch stellt diese Vorschriften rechtsvergleichend vor und untersucht sodann deren Auswirkungen und ihre rechtliche Behandlung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Die Untersuchung umfasst insbesondere das auf den Subunternehmervertrag anzuwendende Recht sowie die Grenzen einer Rechtswahl im Subunternehmervertrag bzw. im Generalunternehmervertrag, welche durch die genannten Vorschriften zum Schutz von Subunternehmern gezogen sind. Ferner werden die kollisionsrechtliche Behandlung der in einigen Ländern existierenden Direktansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber auf Zahlung von Werklohn sowie die internationale Zuständigkeit für Klagen des Subunternehmers gegen den Auftraggeber auf der Basis des Direktanspruchs betrachtet. Im Anhang der Arbeit sind die behandelten Vorschriften zum Schutz von Subunternehmern samt deutscher Übersetzung abgedruckt.

Details

Seiten
XXVIII, 384
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631529171
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Mitgliedsstaaten Rechtsschutz Internationales Privatrecht Rechtsvergleich Europäisches Kollisionsrecht Zwingendes Recht Subunternehmer Subunternehmerschutz Europäische Grundfreiheiten Direktanspruch
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XXVIII, 384 S., 5 Tab.

Biographische Angaben

Florian Pulkowski (Autor:in)

Der Autor: Florian Pulkowski, geboren 1974 in Ludwigshafen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und der Hague Academy for International Law (1998). Erstes juristisches Staatsexamen 2000. Mitarbeit am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg (1996-2001). Referendariat in Heidelberg. In diesem Rahmen Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der chemischen Industrie in Singapur. Zweites juristisches Staatsexamen 2002. Master of Laws (LL.M.) in International Business Law an der London School of Economics als Stipendiat des DAAD (2002-2003). Promotion an der Universität Heidelberg, Aufnahme in die Promotionsförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes (2004). Seit 2004 Rechtsanwalt in einer wirtschaftsberatenden Kanzlei auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Wirtschafts-, und Kartellrechts.

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Titel: Subunternehmer und Internationales Privatrecht