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Das Konzept der Ermittlung von Marktmacht im Telekommunikationsrecht in der Europäischen Union, Deutschland und den USA

von Dirk Schrameyer (Autor:in)
©2004 Dissertation XLVI, 256 Seiten

Zusammenfassung

Das Vorliegen von beträchtlicher Marktmacht ist Voraussetzung und Anknüpfungspunkt für die Regulierung von Telekommunikationsmärkten. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist das neue europäische Kommunikationsrecht. Dieses ist Anlass und Grundlage für das neue, am 26. Juni 2004 in Kraft getretene TKG. Der neue EU-Rechtsrahmen für Kommunikationsdienste und -netze enthält detaillierte Vorgaben zur Ermittlung von Marktmacht (Marktabgrenzung und Vorliegen beträchtlicher Marktmacht) auf Kommunikationsmärkten. Diese Arbeit stellt das Konzept der Ermittlung von Marktmacht im europäischen bzw. deutschen Telekommunikationsrecht im Einzelnen dar. Dieses Konzept wird mit dem entsprechenden Konzept im US-amerikanischen Telekommunikationsrecht verglichen. Unter Berücksichtigung der aus diesem Rechtsvergleich gewonnenen Erkenntnisse werden Vorschläge gemacht, wie bei der Ermittlung von Marktmacht auf Telekommunikationsmärkten in Deutschland zukünftig vorgegangen werden sollte. Neben den Grundsätzen und Methoden zur Ermittlung von Marktmacht im europäischen bzw. deutschen und US-amerikanischen Telekommunikationsrecht werden auch konkrete Einzelprobleme der Praxis der Marktabgrenzung und Ermittlung des Beherrschungsgrades im Telekommunikationsrecht im Einzelnen dargestellt. Hierbei wird auch die Entscheidungspraxis der RegTP, der EU-Kommission und der FCC behandelt.

Details

Seiten
XLVI, 256
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631532522
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Telekommunikationsrecht Feststellung Deutschland USA Wettbewerbs- und Kartellrecht Marktbeherrschung Marktanalyse Marktmachtkonzept
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XLVI, 256 S.

Biographische Angaben

Dirk Schrameyer (Autor:in)

Der Autor: Dirk Schrameyer wurde 1973 in Münster/Westfalen geboren. Von 1993 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Bonn. Sein Erstes Staatsexamen legte er 1999 beim OLG Köln ab. Von 2000 bis 2001 studierte er an der American University, Washington College of Law in Washington, D.C., wo er einen LL.M.-Titel in International Legal Studies erwarb. Anschließend promovierte er an der Universität Frankfurt am Main. Derzeit ist er Rechtsreferendar in Köln.

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Titel: Das Konzept der Ermittlung von Marktmacht im Telekommunikationsrecht in der Europäischen Union, Deutschland und den USA