Lade Inhalt...

Die Lösungsrechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer

unter besonderer Betrachtung der Berufsunfähigkeitsversicherung

von Inga Uhlenbrock (Autor:in)
©2005 Dissertation XXXVIII, 268 Seiten

Zusammenfassung

Die Lösungsrechte des Versicherers im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer sind im Versicherungsrecht von zentraler Bedeutung, weil von ihrer Ausübung der Bestand des Versicherungsschutzes abhängt. Insbesondere auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden die gesetzlichen Vorgaben zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zu den Lösungsrechten durch die Rechtsprechung wegweisend fortentwickelt. Die Arbeit stellt einführend den Inhalt und Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Lösungsrechte des Versicherers. Im Vordergrund steht dabei die Präzisierung ihrer Voraussetzungen durch die Darstellung und Analyse aktueller Streitfragen sowie das Aufzeigen neuer Lösungsansätze. Ergänzt wird die Untersuchung durch die Skizzierung der im April 2004 vorgelegten Vorschläge der Reformkommission zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes.

Details

Seiten
XXXVIII, 268
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631536667
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Versicherungsnehmer Vertragsschluss Auskunftspflicht Pflichtverletzung Vertragsaufhebung Versicherungsrecht Anzeigepflicht Lösungsrecht Lebensversicherung Berufstätigkeitsversicherung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXXVIII, 268 S.

Biographische Angaben

Inga Uhlenbrock (Autor:in)

Die Autorin: Dr. Inga Uhlenbrock studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Heidelberg, Lausanne und Bonn. Ihre Referendariatsausbildung absolvierte sie beim Kammergericht in Berlin mit Stationen in Speyer und Boston. Seit 2002 ist die Autorin als Rechtsanwältin zugelassen und tätig.

Zurück

Titel: Die Lösungsrechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer