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§ 24c KWG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Eine Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des automatisierten Abrufs von Kontoinformationen

von Oliver Glück (Autor:in)
©2005 Dissertation 272 Seiten

Zusammenfassung

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 Gegenstand zahlreicher Judikate. Im Kontext der seit 2001 praktizierten Sicherheits- und Terrorismusgesetzgebung gewinnt dieses Grundrecht erneut an Aktualität. Die Arbeit widmet sich § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Norm erlaubt es verschiedenen staatlichen Stellen, automatisiert und heimlich Kontoinformationen über deutsche Bankkonten und Depots abzurufen. Neben der Beantwortung der zentralen Frage, inwieweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Bankkunden oder Depotinhabern durch die Regelungen des § 24c KWG verletzt wird, liegt ein zweiter Schwerpunkt der Untersuchung auf der Ermittlung der aktuellen Grundlagen des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Im Ergebnis zeigt sich, daß Teile des § 24c KWG wegen verschiedener Defizite verfassungswidrig sind.

Details

Seiten
272
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631537800
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Kreditwesengesetz Finanzdienstleistungsaufsicht Informationsrecht Informationelles Selbstbestimmungsrecht Recht Verfassungsrecht Bankgeheimnis Bankrecht Kontoinformationen Abruf Bundesbehörde informationelle Selbstbestimmung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 272 S., 1 Tab.

Biographische Angaben

Oliver Glück (Autor:in)

Der Autor: Oliver Glück, geboren 1972, studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Pavia (Italien). Er war Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München und von 2001 bis 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht und Medienrecht an der Universität Passau. Seit 2004 ist der Autor bei einer Kanzlei in München als Rechtsanwalt tätig.

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Titel: § 24c KWG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung