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Das Wahlrecht des Arbeitnehmers im Kontext des tarifrechtlichen Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. III TVG)

Zum Verhältnis von Privatautonomie und Tarifautonomie einschließlich der Bezüge zur Regelungsbefugnis der Betriebsparteien insbesondere im Hinblick auf beschäftigungssichernde Vereinbarungen

von Grischa Kehr (Autor:in)
©2005 Dissertation XVIII, 310 Seiten

Zusammenfassung

Abweichungen vom Tarifvertrag sind gemäß § 4 Abs. 3 TVG nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig. Nach überwiegender Auffassung darf bei beschäftigungssichernden Vereinbarungen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht gegen eine befristete Lohnsenkung abgewogen werden. Ausgehend von dem in der Rechtsprechung für Arbeitszeitregelungen entwickelten Gedanken der Günstigkeit eines echten Wahlrechts des Arbeitnehmers wird nachgewiesen, dass entstehungsgeschichtlich und verfassungsrechtlich jede individualvertragliche Abweichung vom Tarifvertrag, die der Arbeitnehmer im Wege faktisch bestehender privatautonomer Selbstbestimmung auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit dem Arbeitgeber herbeiführt und inhaltlich ausfüllt, als eine Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers anzusehen ist. Soweit individualvertragliche Gestaltungsformen in diesem Sinne faktische Selbstbestimmung der Arbeitnehmer gewährleisten, setzt sich diese gegenüber der Bindungswirkung von Tarifverträgen auch im Hinblick auf beschäftigungssichernde Vereinbarungen durch.

Details

Seiten
XVIII, 310
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631538203
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Günstigkeitsprinzip Deutschland Arbeitsplatzsicherung Arbeitnehmer Vereinbarung Tarifvertrag Tarifautonomie Tarifvertragsrecht Privatautonomie Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVIII, 310 S.

Biographische Angaben

Grischa Kehr (Autor:in)

Der Autor: Grischa Kehr wurde 1975 in Köln geboren. Von 1995 bis 2000 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. 2000 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab. Von 2002 bis 2004 absolvierte der Autor den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. 2004 legte er das Zweite juristische Staatsexamen ab und im gleichen Jahr folgte die Promotion an der Universität Bonn. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt in Bonn mit den Schwerpunkten Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig.

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Titel: Das Wahlrecht des Arbeitnehmers im Kontext des tarifrechtlichen Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. III TVG)