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Die Übernahme von Aktien für Rechnung der Gesellschaft

Eine Untersuchung zu § 56 Abs. 3 AktG

von Beate Hahn (Autor:in)
©2005 Dissertation 146 Seiten

Zusammenfassung

Die Vorschrift zur originären Übernahme von Aktien für Rechnung der Gesellschaft führt im aktuellen Aktienrecht ein Schattendasein. Ursprünglich eingefügt zur Unterbindung so genannter Vorratsaktien, wird sie heute durch Literatur und Rechtsprechung überwiegend ignoriert. Möglicherweise träte die praktische Bedeutung der Regelung bei konsequenter Anwendung der Norm deutlicher hervor. Diese Arbeit geht daher im Besonderen der Frage nach der Reichweite des Tatbestands der Vorschrift des § 56 Abs. 3 AktG nach. Daraus ergibt sich die Frage nach den Rechtsfolgen der Regelung, die besonders ausgestaltet sind und daher eine eingehende Untersuchung lohnen.

Details

Seiten
146
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631541357
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Aktiengesellschaft Aktienübernahme Aktien Rechnung der Gesellschaft Vorratsaktien Aktienrecht Zeichnung eigener Aktien Gemeinschaftsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. 145 S.

Biographische Angaben

Beate Hahn (Autor:in)

Die Autorin: Beate Hahn wurde 1970 in Wuppertal geboren. Von 1994 bis 1999 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bochum. Das Referendariat absolvierte sie von 2000 bis 2002 beim Landgericht Wuppertal. Seit 2002 ist die Autorin als Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bochum tätig. Die Promotion erfolgte 2005.

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Titel: Die Übernahme von Aktien für Rechnung der Gesellschaft