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Die Haftung wegen Rechtsgutsverletzungen in den Fällen der (so) nicht verhinderten und der vorsätzlich herbeigeführten Empfängnis

von Sabine Szonn (Autor:in)
©2005 Dissertation XX, 332 Seiten

Zusammenfassung

Die Haftung für Rechtsgutsverletzungen bei (so) nicht gewollter Empfängnis hat zuletzt durch die Schadensersatzrechtsreform Veränderungen erfahren. Diese Arbeit hilft allen, die sich mit Fällen durchkreuzter Familienplanung auseinandersetzen. Nach einem Überblick über die interessanten Fallvarianten folgt eine Untersuchung der gefährdeten Rechtsgüter sowie vertraglicher (§ 280 I BGB) und gesetzlicher Ansprüche. Die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts auf Familienplanung wird in besonderen Fällen vorsätzlichen Handelns bejaht. Die Haftung für Körper-/Gesundheitsverletzungen hängt primär vom Schutzzweck der verletzten Norm ab. Die Grundrechte des Kindes schließen eine Haftung nicht aus; dessen Existenz steht jedoch der Geltendmachung eines Schmerzensgeldes grundsätzlich entgegen.

Details

Seiten
XX, 332
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631543481
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schadensersatz Deutschland Wrongful life Schadensersatzanspruch Arzthaftung Schaden Wrongful Birth Wrongful Parenthood Wrongful Conception
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XX, 332 S.

Biographische Angaben

Sabine Szonn (Autor:in)

Die Autorin: Sabine Szonn, geboren 1968, nach einer kaufmännischen Ausbildung ab 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und Rom; 1995 Erstes juristisches Staatsexamen; 1995-1997 juristischer Vorbereitungsdienst in Niedersachsen und Mailand; 1997 Zweites juristisches Staatsexamen; 1998-2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU Berlin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Rechtstheorie und Methodenlehre; 2003-2004 Rechtsanwältin am LG Berlin, Korrekturassistentin an der FU Berlin; 2004-2005 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Versicherungsrecht; die Promotion erfolgte 2005 an der FU Berlin.

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Titel: Die Haftung wegen Rechtsgutsverletzungen in den Fällen der (so) nicht verhinderten und der vorsätzlich herbeigeführten Empfängnis