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Regesten der Urkunden «Kurmärkische Stände» (Rep. 23 A) des Brandenburgischen Landeshauptarchivs

von Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Autor:in)
©2006 Andere 390 Seiten
Open Access

Zusammenfassung

Die Stände der Kurmark Brandenburg haben einen jahrhundertealten Urkundenbestand hinterlassen. Er beginnt im 13. und reicht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. In den in dieser Arbeit vorgelegten Vollregesten erfahren die inhaltlichen Aussagen der einzelnen Urkunden ausführliche Wiedergabe. Neben mittelalterlichen Bedeverträgen mit den Landesherren, Landfriedensbündnissen, Lehnsurkunden, Münz- und Zollprivilegien stehen in der frühen Neuzeit Landtagsrezesse, Obligationen und Schuldverschreibungen. In ihnen dokumentiert sich die beachtliche Stellung der Stände im Zusammenhang mit dem Schuldenwesen der Landesherren.

Inhaltsverzeichnis


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Vorwort

Die moderne brandenburgische Landesgeschichtsforschung des 19. und 20. Jahrhunderts wird mit einer monumentalen Quellenedition eingeleitet, mit dem von Adolf Friedrich Riedel zwischen 1838 und 1869 in vierzig Bänden herausgegebenen „Codex diplomaticus Brandenburgensis“, in dem vornehmlich die urkundlichen Quellen zur Geschichte der Mark Brandenburg von ihren hochmittelalterlichen Anfängen bis in das 16. und 17. Jahrhundert hinein zusammengetragen worden sind. Wie der Blick in sein Werk zeigt, trifft die geläufige Einordnung des Mittelalters als „Urkundenzeitalter“ und der Neuzeit als „Aktenzeitalter“ zwar nicht uneingeschränkt zu, da die Akten- und erst recht die Amtsbuchüberlieferung schon lange vor dem Reformationszeitalter einsetzen und umgekehrt die Urkundenüberlieferung von beachtlichem Umfang bis in das 18. Jahrhundert hineinreicht. Aber der vereinfachenden Beurteilung liegt insofern eine richtige Einsicht zugrunde, als sich die historische Erkenntnis bis zu den durch Luthers Auftreten ausgelösten politischen und religiösen Auseinandersetzungen in wesentlich stärkerem Maße und über weite Strecken hinweg sogar ausschließlich auf Urkunden stützen muß. Es ist daher verständlich, daß die Landesgeschichtsforschung in Brandenburg von der Urkundenbearbeitung und Urkundenlehre nachhaltige Anstöße erhalten hat, da diese sich immer wieder darum bemühten, mit neuen Fragestellungen ihrer Quellengruppe erkenntnisfördemde Aussagen abzugewinnen. Riedels Corpus hat freilich keine gleichartige Fortsetzung oder Erneuerung gefunden, da eine vergleichbare Quellenfiille von seinen Nachfolgern mit dem verfeinerten methodischen Instrumentarium wegen des geradezu unabsehbaren Arbeitsaufwandes organisatorisch und finanziell nicht mehr zu bewältigen gewesen wäre. Statt wie er räumlich und zeitlich weit auszugreifen, haben sie sich darauf verlegt, kleinere, unter unterschiedlichen Kriterien ausgewählte Urkundenkomplexe in verschiedenartiger Weise mit dem Rüstzeug der etwa von Theodor Sickel und Paul Fridolin Kehr hochentwickelten Diplomatik zu durchdringen. Neben den zahlreichen Volltexteditionen haben sich seit den Arbeiten Johann Friedrich Böhmers Regestenwerke großer Beliebtheit erfreut, in denen Urkunden unter Konzentration auf ihren wesentlichen Rechtsinhalt und mit kritischem Apparat beschrieben worden sind. Einen „Klassiker“ der märkischen Landesgeschichtsforschung stellen die von Hermann Krabbo begonnenen, von Georg Winter vollendeten, in zwölf Lieferungen zwischen 1910 und 1955 erschienenen „Regesten der Markgrafen von Brandenburg aus askanischem Hause 1100-1323“ dar, die mit ihren tiefdringenden urkundenkritischen und allgemeinhistorischen Analysen die Erforschung der Askanier-zeit auf eine ganz neue Grundlage gestellt und so den unverzichtbaren Wert hilfswissenschaftlicher Akribie eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben.

Der Bearbeiter des hier vorgelegten Urkundenwerkes, Friedrich Beck, ist für seine ausgedehnte jahrzehntelange Beschäftigung mit den brandenburgischen Urkunden - etwa im Gegensatz zu Krabbo, der sich auf einen Urkundenaussteller, den Markgrafen ←7 | 8→von Brandenburg, konzentriert und allein die von ihm ausgegebenen Urkunden für sein Unternehmen ausgewählt hatte - einem anderen, archivischer Wurzel entspringenden Ansatz gefolgt. Er hat sich mit seltener Konsequenz und Überzeugungskraft von dem Gedanken leiten lassen, daß Archivalien zur Sichtbarmachung ihrer Entstehungsumstände grundsätzlich entsprechend ihrer Provenienz, also ihrer Herkunftsstätte, zu Beständen formiert werden sollten, und zwar nicht nur Akten, wie es seit der Einführung des Provenienzprinzips am Preußischen Geheimen Staatsarchiv 1881 in der deutschen und internationalen Archivwelt allgemein üblich geworden war, sondern auch und gerade Urkunden, die von dem neuen ertragreichen archivwissenschaftlichen Grundsatz in unangebrachtem Traditionalismus weitgehend unberührt geblieben waren. Beck nutzte eine außergewöhnliche Situation, den Aufbau des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und die damit verbundenen Bestandsabgrenzungen mit anderen Archiven, dazu, die Vorgefundenen, zumeist nach dem Pertinenzprinzip gebildeten Urkundensammlungen völlig neu zu gestalten, so weit wie möglich unter Zusammenfassung der Originale, ggf. unter Hinzufügung der Abschriften und Reproduktionen von andernorts nachweisbaren Zeugnissen. Es erübrigt sich an dieser Stelle, sein methodisches Verfahren im einzelnen zu beschreiben, da dessen Ergebnis in seinem großen „Urkundeninventar des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Kurmark“ (Teil 1: Landesherrliche, ständische und geistliche Institutionen, Teil 2: Städtische Institutionen und adlige Herrschaften und Güter [Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 41 u. 45], Berlin 2001 u. 2002, Teil 3: Register, i. Vorb.) jedermann leicht einsichtig und zugänglich ist.

Beck hat es nicht dabei bewenden lassen, mit dem Inventar eine umfassende Übersicht über die kurmärkische Urkundenüberlieferung im Landeshauptarchiv in Form von Kurzregesten den Interessenten bereitzustellen. Darüber hinaus hat er grundsätzlich die Absicht befürwortet, ausgewählte Urkundenbestände in Form von Vollregesten aufzubereiten. Dient das Inventar vorrangig dazu, die vorhandenen Urkunden mit einer sehr knappen Andeutung ihres Inhaltes nachzuweisen, wollen die Vollregesten mit ihrer vollständigen Beschreibung des Rechtsgeschäftes und mit den nötigen kritischen Erläuterungen den Gehalt des einzelnen Stückes mit all seinen Facetten vorstellen. Führt das Inventar also den Forscher an die zielgerichtete Benutzung der für sein Thema einschlägigen Diplome im Archiv heran, so wird das Vollregestenwerk den Archivbesuch in den meisten Fällen erübrigen, da die Quellen hier umfassend beschrieben werden. Für den Plan einer längeren Reihe von derartigen Regestenwerken hat Beck sich selbst in die Pflicht genommen, und ein erstes Ergebnis seiner Bemühungen ist im Jahre 2003 in dieser Schriftenreihe veröffentlicht worden. Die „Urkunden der Stadt Beeskow in Regesten (1272-1649)“ (Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 13) erfassen die ansehnliche und vielgestaltige Überlieferung einer ursprünglich niederlausitzischen, erst im 16. Jahrhundert an die Mark Brandenburg gelangten Kleinstadt. Ein gleichartiger Band über die Urkunden einer anderen brandenburgischen Stadt, der von Pritzwalk in der Prignitz, wird derzeit ebenfalls von Beck für den Druck vorbereitet.

Das hier vorgelegte Regestenwerk zum Urkundenbestand der Kurmärkischen Stände zeigt in besonderer Deutlichkeit die Vorteile der Beck’schen Orientierung am Provenienzprinzip ←8 | 9→auf. Denn die Urkunden waren vor seinen Anstrengungen auf Grund verschiedenartiger Umstände, insbesondere wegen der Archivierungspraxis der Stände selbst in den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Jahrhunderten, auf mehrere Stellen verstreut, und dadurch waren die Übersicht wie die Auswertung sehr erschwert und behindert. Die Bestandsgeschichte unterrichtet im einzelnen davon, aus welchen Teilen der heute im Landeshauptarchiv befindliche Fonds zusammengesetzt und zusammengefiihrt worden ist. Sie zeigt dabei den schöpferischen Vorgang auf, der gerade in diesem Fall mit der Bestandsbildung verbunden war. Die Forschung wird es zu schätzen wissen, daß durch die Rekonstruktion der Provenienz ständische Politik und Tätigkeitsfelder an Hand der vollständigen in ständischer Hand erwachsenen Urkundenüberlieferung analysiert und gedeutet werden können. Die Bearbeitung der Urkunden der Kurmärkischen Stände ist insofern besonders zu begrüßen, als das Findbuch zu den provenienzgemäß dazugehörigen Akten bereits vor einem Jahrzehnt vom Landeshauptarchiv publiziert wurde, in dem ebenfalls in dieser Schriftenreihe erschienenen Band „Kurmärkische Stände (Pr. Br. Rep. 23 A)“, bearb. v. Margot Beck (Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 2), Potsdam 1995.

Es gehört zu den altbekannten, grundlegenden historischen Einsichten, daß die Entstehung und Entwicklung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landesherrschaften und Territorien in Deutschland und Europa ohne die Beteiligung und Mitwirkung der Stände nicht angemessen zu verstehen sind. Dabei kann nicht oft genug hervorgehoben werden, daß die diesbezüglichen Forschungen sich nicht damit begnügen dürfen, die landesherrlichen, territorialstaatlichen Quellen heranzuziehen und sich allein oder nahezu ausschließlich auf sie zu stützen, weil damit die Gefahr verbunden ist, sich allzu sehr der in diesen dominierenden staatlichen Perspektive anzuvertrauen. Eine überzeugende Analyse der ständischen Geschichte bedingt, daß die von ihnen selbst hervorgebrachten Urkunden- und Aktenüberlieferungen umfassend von der Geschichtswissenschaft herangezogen werden. In diesem Sinne hofft der Reihenherausgeber, daß die eindringlichen archivischen und hilfswissenschaftlichen Arbeiten Friedrich Becks durch die nachfolgende Auswertung für die allgemein- und ständegeschichtliche Forschung zur Mark Brandenburg reiche Früchte tragen werden.

Potsdam, im Mai 2005

Dr. Klaus Neitmann
Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs

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Zur Geschichte der Kurmärkischen Stände

In seiner Einleitung zum Findbuch „Neumärkische Stände“ des Brandenburgischen Landeshauptarchivs schreibt Wolfgang Neugebauer:1 „Die Geschichte der Stände in Brandenburg-Preußen ist noch nicht geschrieben, obwohl die neuere Forschung diesem Thema seit einiger Zeit verstärkte Aufmerksamkeit zugewendet hat“. Diese Feststellung gilt speziell auch für die Geschichte der Kurmärkischen Stände, vornehmlich für die des späten Mittelalters. Bisher vorliegende ältere Forschungen widmeten sich dem Dualismus von Landesherrn und Ständen zu Beginn der frühen Neuzeit,2 jüngere Publikationen den ständischen Vertretungen im Früh- und Hochabsolutismus.3

Details

Seiten
390
Jahr
2006
ISBN (PDF)
9783631872512
ISBN (ePUB)
9783631872604
ISBN (Paperback)
9783631548073
DOI
10.3726/b19388
DOI
10.3726/b19237
Open Access
CC-BY-NC-ND
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (November)
Schlagworte
Potsdam Brandenburgisches Landeshauptarchiv Kurmark Landstände Regest Geschichte 1540-1820 Verhältnis Geschichte Archiv Landesherr
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 390 S., 38 Abb.

Biographische Angaben

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Autor:in)

Der Autor: Friedrich Beck, geboren 1927, war von 1956 bis 1993 Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam, von 1982 bis 1995 Honorarprofessor für Historische Hilfswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und von 1996 bis 2002 Vorsitzender der Brandenburgischen Historischen Kommission.

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