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Die österreichischen Einflüsse auf die Modernisierung des japanischen Rechts

Österreichisch-Japanische Rechtsbeziehungen III

von Wilhelm Brauneder (Band-Herausgeber:in) Kazuhiro Takii (Band-Herausgeber:in)
©2007 Sammelband 192 Seiten

Zusammenfassung

Japanische und österreichische Autoren behandeln in dieser Arbeit den Einfluß österreichischer Juristen im 19. und 20. Jahrhundert auf die Rechts- und Verfassungsentwicklung in Japan im Vergleich mit der Situation in Europa, nämlich von Hans Kelsen, Franz Klein, Eugen Ehrlich, Karl Renner und Anton Menger. Dazu gesellt sich der Einfluß von Johann von Chlumecky und Lorenz von Stein auf den jungen japanischen Parlamentarismus und Verfassungsstaat. Insgesamt wird die große Bedeutung der Genannten für die Verfassungsstruktur und das Rechtsdenken Japans sehr deutlich, wobei für den europäischen Leser besonders auch die Modifikationen in Japan neue Aspekte erschließen.

Details

Seiten
192
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631549186
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte 1867-1940 Österreich Privatrecht Rechtstransfer Japan Kongress Zivilprozess Verfassungsstaat Rechtssoziologie Eigentumslehre
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 192 S.

Biographische Angaben

Wilhelm Brauneder (Band-Herausgeber:in) Kazuhiro Takii (Band-Herausgeber:in)

Die Herausgeber: Wilhelm Brauneder, geboren 1943; seit 1972 Dozent; seit 1980 ordentlicher Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien; Publikationen zur Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte; u. a. Mitherausgeber der Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte. Kazuhiro Takii, geboren 1967; seit 1975 Research Fellow an der UniversitKazuhiro Takii, geboren 1967; seit 1975 Research Fellow an der Universität Kyoto; seit 1997 Forschungsaufenthalte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien; seit 2001 außerordentlicher Professor; seit 2006 ordentlicher Professor an der Hyogo-Universität in Kobe.

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Titel: Die österreichischen Einflüsse auf die Modernisierung des japanischen Rechts