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Abgrenzung der Kontrollkompetenzen zwischen EG-Kommission und Bundeskartellamt bei Zusammenschlüssen gemäß Art. 3 FKVO

Unter konkretisierender Betrachtung des Merkmals «gemeinschaftsweite Bedeutung» und gegenüberstellendem Vergleich der Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten der FKVO 139/2004

von Oliver Hüfner (Autor:in)
©2006 Dissertation LII, 414 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung der Kontrollkompetenzen von EG-Kommission und BKartA bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen im Sinne von Art. 3 FKVO. Ausgangspunkt war dabei das Fusionsvorhaben E.on/Ruhrgas, denn hier diente u. a. die Rüge der Unzuständigkeit deutscher Behörden als Angriffsmittel der Verfahrensgegner. Betrachtet wurde im Rahmen der Arbeit die Rechtslage vor und nach dem Erlass der «neuen» FKVO im Jahre 2004. Die EG-Kommission ist alleinig zuständig, wenn die FKVO anwendbar ist. Neben dem Zusammenschlusstatbestand nach Art. 3 FKVO hängt die Anwendbarkeit von der geografischen Verteilung der Umsätze des letzten Geschäftsjahres der beteiligten Unternehmen ab. Dabei werden «verbundene» Unternehmen mit einbezogen. Auch wenn im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Umsatzkriterium ein einfacher Abgrenzungsfaktor geschaffen werden sollte, zeigt die Arbeit, dass große Unsicherheiten bei der Bestimmung der Anwendbarkeit bestehen können, und bietet Auslegungsvorschläge an. Ferner behandelt sie die Verweisungstatbestände als Ausnahmen zur Kompetenzzuteilung.

Details

Seiten
LII, 414
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631550984
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union FKVO Kommission Fusionskontrolle Zuständigkeit Deutschland Bundeskartellamt Europarecht GWB
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. LII, 414 S.

Biographische Angaben

Oliver Hüfner (Autor:in)

Der Autor: Oliver Hüfner, geboren 1977 in Berlin; 1996-2001 Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Doktorand am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht; parallel Zusatzstudium der Betriebswirtschaftslehre für Juristen mit Schwerpunkt Bank- und Börsenwesen an der FernUniversität Hagen; seit 2004 Rechtsreferendar beim Kammergericht.

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Titel: Abgrenzung der Kontrollkompetenzen zwischen EG-Kommission und Bundeskartellamt bei Zusammenschlüssen gemäß Art. 3 FKVO