Lade Inhalt...

Schutzinteresse und Deliktsstruktur der «Bestechungsdelikte» (§§ 331 ff. StGB)

von Christiane Rüdiger (Autor:in)
©2007 Dissertation XII, 318 Seiten

Zusammenfassung

Die Korruptionsbekämpfung zählt zu den aktuellen kriminalpolitischen Themen der Gegenwart. Grundlage der jüngeren Rechtsprechung bilden die §§ 331 ff. StGB in ihrer Fassung durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997. Intention des Gesetzgebers war es, die Präventionsleistung der Bestechungsdelikte zu verbessern. Er wählte daher die Deliktsstruktur der abstrakten Gefährdungsdelikte. Damit berühren die Tatbestände zentrale Aspekte der strafrechtlichen Grundlagendiskussion. Es geht um die rechtstheoretische Begründbarkeit von Kollektivrechtsgütern. Am Beispiel der Auslegung der §§ 331 ff. StGB zeigt die Arbeit auf, dass weder grammatikalische noch teleologische oder verfassungsrechtliche Konzepte eine schärfere Umgrenzung von Kollektivrechtsgütern zufriedenstellend bewältigen können. Damit der Rechtsgutsbegriff dem Sog gesellschaftlicher Funktionalisierung entgeht, ist eine personale Orientierung der durch die Bestechungsdelikte geschützten Interessen unerlässlich. Mit der Akzentuierung des Individuums ist das Ergebnis der Arbeit vorgezeichnet. Die §§ 331, 333 StGB, denen kein verletzbares menschliches Schutzinteresse zugrundeliegt, sind aus dem StGB zu streichen.

Details

Seiten
XII, 318
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631552315
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsgut Auslegung Deutschland Bestechung Abstraktes Gefährdungsdelikt Abstrakte Gefährdungsdelikt Korruption Kollektive Rechtsgüter Herzklappenskandal
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XII, 318 S.

Biographische Angaben

Christiane Rüdiger (Autor:in)

Die Autorin: Christiane Rüdiger wurde 1972 in Wehrda geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. 1997 legte sie das Erste juristische Staatsexamen ab. 2000 folgte das Zweite juristische Staatsexamen. Seitdem ist sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Strafrecht und als Lehrbeauftragte an der Universität Frankfurt am Main tätig. Der Abschluss ihrer Promotion erfolgte 2005.

Zurück

Titel: Schutzinteresse und Deliktsstruktur der «Bestechungsdelikte» (§§ 331 ff. StGB)