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Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung

von Christa Wettzel (Autor:in)
©2006 Dissertation 248 Seiten
Reihe: Zivilrechtliche Schriften, Band 43

Zusammenfassung

Die betriebsbedingte Kündigung ist nach § 1 II 1 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Daraus ist schon sehr früh nach dem Inkrafttreten des KSchG geschlossen worden, dass die Gerichte vorbehaltlich offensichtlicher Unsachlichkeit, Unvernunft und Willkür nicht die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führenden unternehmerischen Entscheidung zu überprüfen haben. Aktuell mehren sich jedoch die Anzeichen, dass die unternehmerische Entscheidungsfreiheit an Freiheit verlieren könnte. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird die Forderung erhoben, unternehmerische Entscheidungen zum Schutze der Arbeitnehmer einer erweiterten Kontrolle zu unterziehen. Die Autorin untersucht in dieser Arbeit, ob beziehungsweise inwieweit dieser Forderung beizupflichten ist. Dabei werden sowohl die rechtsdogmatische Begründung als auch die notwendigen Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit herausgearbeitet.

Details

Seiten
248
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631552872
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kündigungsschutzzweck Deutschland Betriebsbedingte Kündigung Unternehmer Entscheidungsfreiheit Unternehmerische Entscheidungsfreiheit Missbrauchskontrolle
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 247 S.

Biographische Angaben

Christa Wettzel (Autor:in)

Die Autorin: Christa Wettzel wurde 1978 in Kiel geboren. Sie studierte Rechtwissenschaften an der Universität zu Kiel. Das Erste juristische Staatsexamen legte sie 2003 ab. Seit 2005 absolviert die Autorin ihr Referendariat in Schleswig-Holstein. Die Promotion erfolgte 2005.

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Titel: Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung