Lade Inhalt...

Prüfungsumfang und Prüfungsprogramm im Berufungsverfahren nach der Zivilprozessreform 2002

von Andreas Baumann (Autor:in)
©2006 Dissertation 252 Seiten

Zusammenfassung

Am 01.01.2002 traten im Wesentlichen die Änderungen der Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz in Kraft. Herzstück der Reform sollte eine Umgestaltung der Berufung zu einem Instrument der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung sein, um so eine höhere Effizienz beim Verfahrensablauf und einen schnelleren Rechtsfrieden zu erreichen. Der Gesetzgeber vollzog damit zumindest theoretisch einen fundamentalen dogmatischen Richtungswechsel und eine Abkehr vom bisher gültigen Prinzip der vollständigen Neuverhandlung vor einem höheren Gericht. Gleichzeitig erfolgte eine einschneidende Beschränkung der Möglichkeiten, neue Angriffs- und Verteidigungsmittel erst im Berufungsrechtszug vorzubringen. Die Kritik an der Reform war lautstark und vielfältig. Viele befürchteten den Verlust der Berufungsinstanz als zweiter Tatsacheninstanz. Diese Arbeit untersucht im Hinblick auf das neu gestaltete Berufungsrecht, ob die Zivilprozessreform 2002 die in sie gesteckten Erwartungen, das Verfahren effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten, erfüllen kann, beleuchtet aber auch, ob die vielfach geäußerte Kritik gerechtfertigt war. Zudem präsentiert sie unter kritischer Würdigung der bisher ergangenen Rechtsprechung Lösungen für die Vielzahl von Streitfragen, die durch die Neufassung der §§ 529, 531 und 533 ZPO hervorgerufen wurden, in dem sie eine umfassende Analyse der Vorschriften anhand der wissenschaftlichen Auslegungsmethoden liefert.

Details

Seiten
252
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631553633
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Zivilprozessreformgesetz Unstreitig Fehlerkontrolle Berufung (Prozessrecht) Präklusion
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 252 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Andreas Baumann (Autor:in)

Der Autor: Andreas Baumann wurde 1973 in Nürnberg geboren. 1994 begann er sein Jurastudium an der Universität Erlangen-Nürnberg, das er 1999 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Von 1999 bis 2001 war er Rechtsreferendar in Nürnberg und legte anschließend sein Zweites juristisches Staatsexamen ab. Von 2001 bis 2003 arbeitete der Autor als Rechtsanwalt in einer verwaltungs- und zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Nürnberg. Seit Mitte 2003 ist er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz tätig. Die Promotion erfolgte im Frühjahr 2006.

Zurück

Titel: Prüfungsumfang und Prüfungsprogramm im Berufungsverfahren nach der Zivilprozessreform 2002