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Der Mythos von der Zerstörung des Vertrages

Zur Vertragslehre im Nationalsozialismus

von Caroline Harth (Autor:in)
©2008 Dissertation 172 Seiten

Zusammenfassung

Die Studie ist ein Beitrag zur Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des Privatrechts während des Nationalsozialismus. Innerhalb der Akademie für Deutsches Recht wurde ein Volksgesetzbuch mit dem Ziel entworfen, das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 zu ersetzen. Die darin enthaltene Vertragsordnung ist kein Zeichen eines Rechtsverfalls. Dementsprechend legt die Autorin dar, dass die propagierte «Erneuerung des Vertragsrechts» nicht bedeutete, den Vertrag als Verkörperung der Privatautonomie zu bekämpfen. These der Autorin ist, dass die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Akademiejuristen im Hinblick auf den staatlich gelenkten Wettbewerb mit denen der ordoliberalen Wettbewerbstheorie vergleichbar sind. In Frage gestellt wird damit auch, dass freier Markt und Demokratie notwendigerweise zusammengehören.

Details

Seiten
172
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631556832
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Drittes Reich Vertragsrecht Reform Wettbewerbstheorie Schmidt-Rimpler-Walter Frank, Hans Lange, Heinrich Geschichte 1933-1945 Nationalsozialismus
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 172 S.

Biographische Angaben

Caroline Harth (Autor:in)

Die Autorin: Caroline Harth ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin war sie Doktorandin am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, wo sie 2005 promovierte.

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Titel: Der Mythos von der Zerstörung des Vertrages