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Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO

von Cornelia Drenckhahn (Autor:in)
©2007 Dissertation 232 Seiten

Zusammenfassung

Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehörigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschließen können, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzuführen. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten für den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie – in ihrer Reichweite bislang unterschätzte – Möglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingeführt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar übersehen hat.

Details

Seiten
232
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631559307
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Urkunde Vorlegungspflicht Mitwirkungspflicht Prozessleitung Zivilprozess Urkundenvorlage
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 232 S.

Biographische Angaben

Cornelia Drenckhahn (Autor:in)

Die Autorin: Cornelia Drenckhahn wurde 1974 in Hamburg geboren. Nach Abschluss einer Lehre zur Bankkauffrau studierte sie von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; die sich anschließende Referendarzeit absolvierte die Autorin in Schleswig-Holstein. Seit Ende 2002 ist die Autorin als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.

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Titel: Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO