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Die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in nationales Recht in Deutschland und Spanien

Unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention

von Thomas Jelitte (Autor:in)
©2007 Dissertation 276 Seiten

Zusammenfassung

Deutschland und Spanien bedienen sich unterschiedlicher Mechanismen bei der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in nationales Recht. Die theoretischen Ansätze und praktischen Auswirkungen im Hinblick auf unmittelbare Anwendbarkeit, Rang, Auslegung und gerichtliche Kontrolle der Verträge werden im ersten Teil der Arbeit dargestellt und verglichen. Der zweite Teil befaßt sich vergleichend mit dem Einfluß völkerrechtlicher Verträge und der Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung von Grundrechten. Die kasuistische Untersuchung berücksichtigt hierbei eine diesbezügliche Eigenheit der spanischen Verfassung, in der sich mit Art. 10.2 SV eine verbindliche Auslegungsregel findet, die ihren Ursprung im monistischen Ansatz Spaniens hat. Der Vergleich führt zu dem Ergebnis, daß sich spanische Gerichte stärker von der europäischen Sichtweise beeinflussen lassen, was mit dem monistischen Ansatz erklärt werden kann.

Details

Seiten
276
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631559727
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Völkerrechtlicher Vertrag Transformation Europäische Menschenrechtskonvention Spanien Menschenrechte Verfassungsrecht Innerstaatliches Recht Völkerrecht Deutschland
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 276 S.

Biographische Angaben

Thomas Jelitte (Autor:in)

Der Autor: Thomas Jelitte, geboren 1973 in Berlin; Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Louvain-la-Neuve (Belgien); Mitarbeiter des Instituts für Völkerrecht in Göttingen; Erstes Staatsexamen 1998 in Göttingen und anschließender promotionsbedingter Aufenthalt in Almeria und Madrid; Referendariat und Zweites Staatsexamen in Düsseldorf; seit 2002 Rechtsanwalt in Düsseldorf, mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

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Titel: Die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in nationales Recht in Deutschland und Spanien