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Der Anwendungsbereich der §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG

In einstufigen vertraglichen Unternehmensverbindungen

von Ines Tauscher (Autor:in)
©2007 Dissertation 400 Seiten

Zusammenfassung

Durch das UmwBerG wurden zahlreiche Informationsvorschriften erstmals normiert, erheblich ausgeweitet und einander angeglichen. Motive des Gesetzgebers waren die Vereinheitlichung sämtlicher Rechtsvorschriften für Verschmelzungen, die Vergleichbarkeit der Rechtsinstitute Unternehmensvertragsbegründung und Verschmelzung sowie die Spiegelbildlichkeit der Rechtsinstitute Spaltung und Verschmelzung. Ob die §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG dabei rechtsform-, typ- und phasenneutral oder rechtsform-, typ- und phasenspezifisch anwendbar sind, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Dabei wird zwischen den verschiedenen Parteien der Unternehmensverträge sowie den unterschiedlichen Gruppen ihrer Anteilsinhaber differenziert. Ebenso werden besondere Situationen wie eine Vertragsbeteiligung, Geschäftsführungsbefugnis oder Zustimmungspflichtigkeit aller Anteilsinhaber berücksichtigt.

Details

Seiten
400
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631562062
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensvertrag Deutschland Aktiengesellschaft Informationspflicht Informationsrecht Verschmelzungsvertrag
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 400 S.

Biographische Angaben

Ines Tauscher (Autor:in)

Die Autorin: Ines Tauscher wurde 1973 in Rodewisch geboren. Sie studierte an der Universität Bayreuth, wo sie 1996 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte und 2000 die Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung abschloss. Das Referendariat, das sie unter anderem bei einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main absolvierte, beendete sie 1999 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Während der Erstellung der Dissertation war die Autorin als Wissenschaftliche Assistentin an einem Lehrstuhl für Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie als Staatsanwältin in einer Wirtschaftsabteilung tätig. Zurzeit ist die Autorin Amtsrichterin in einer Zivilabteilung.

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Titel: Der Anwendungsbereich der §§ 293a-293g Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 AktG