Lade Inhalt...

Marken als Grundlage der Kreditsicherung

von Andreas Warth (Autor:in)
©2007 Dissertation XXIV, 400 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem 1995 in Kraft getretenen Markengesetz ließ der Gesetzgeber ganze Regale in Rechtsbibliotheken zur Makulatur werden. Endlich wurde, wie schon lange von Unternehmen gefordert, die Marke zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut. Seither kann der teilweise beachtliche Wert von Marken nutzbar gemacht werden. Eine Möglichkeit ist dabei, ihn zur Besicherung von Krediten einzusetzen. Die in den letzten Jahren zunehmende Zahl an Veröffentlichungen zu diesem Thema läßt vermuten, daß dieser Gedanke in der Praxis größere Bedeutung zu gewinnen scheint. Die Arbeit zeichnet den Weg hin zur neuen Rechtslage nach und bespricht die Fragen beim Einsatz von Marken als Sicherungsmittel anhand des Lebenszyklus’ eines Sicherungsrechts. Es werden die Voraussetzungen für die Bestellung dargestellt, wobei insbesondere mit dem Nutzungspfandrecht oder der Sicherungslizenz die herkömmlichen Varianten erweitert werden. Für die Sicherungsphase werden Maßnahmen zum Schutz der Marke vor Wertverlust erörtert, bevor schließlich die Möglichkeiten der Verwertung – gerade zum Pfandrecht mit überraschenden Erkenntnissen – und die Stellung in der Insolvenz des Sicherungsgebers ausgeführt werden.

Details

Seiten
XXIV, 400
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631563984
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Marke Markenrecht Gewerblicher Rechtsschutz Kreditsicherheit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXIV, 400 S.

Biographische Angaben

Andreas Warth (Autor:in)

Der Autor: Andreas Warth, Studium in Tübingen, Referendariat in Heilbronn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam; Magisterstudium (Abschluß LL.M.oec.) Tätigkeit u. a. als Anwalt in Erfurt und Frankfurt am Main.

Zurück

Titel: Marken als Grundlage der Kreditsicherung