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Das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über Religions- oder Weltanschauungsfreiheit

Institutionelle, prozedurale und materielle Rechtsfragen

von Michael Wiener (Autor:in)
©2007 Dissertation XVI, 385 Seiten

Zusammenfassung

Die Frage, welche Maßnahmen die Völkergemeinschaft gegen Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung ergreifen kann, stellt sich in jüngster Vergangenheit immer eindringlicher. Die Arbeit behandelt das Mandat des von der UN-Menschenrechtskommission durch Resolution 1986/20 eingesetzten Sonderberichterstatters über Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Die Berichterstattungspraxis im Zeitraum von 1986 bis 2006 (einschließlich der ersten beiden Sitzungen des 2006 gegründeten UN-Menschenrechtsrates) wird unter den Gesichtspunkten der institutionellen, prozeduralen sowie materiellen Rechtsfragen kommentiert. Dabei wird u. a. untersucht, ob Sonderberichterstatter zur Fortentwicklung des Völkergewohnheitsrechts beitragen oder ob ihre veröffentlichten Aussagen zumindest als Rechtserkenntnisquelle bei der Feststellung von Rechtsnormen herangezogen werden können.

Details

Seiten
XVI, 385
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631564004
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinte Nationen Sonderberichterstatter Religionsfreiheit UN-Menschenrechtsrat UN-Menschenrechtskommission
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XVI, 385 S., 5 Abb.

Biographische Angaben

Michael Wiener (Autor:in)

Der Autor: Michael Wiener, geboren 1975 in Trier, studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften in Trier und Lausanne (Schweiz). Anschließend absolvierte er ein Postgraduiertenstudium in London und das Rechtsreferendariat von 2001 bis 2003 in Trier, Frankfurt am Main und Brüssel. Einblicke in die Organisation der Vereinten Nationen konnte der Autor im Rahmen eines Internship (1998) sowie einer Consultancy (2005) beim Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte in Genf gewinnen.

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Titel: Das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über Religions- oder Weltanschauungsfreiheit