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Historische Entwicklung der Gefangenenmitverantwortung in den deutschen Gefängnissen

von Klaus-Peter Ohlemann (Autor:in)
©2007 Dissertation XII, 177 Seiten

Zusammenfassung

In § 160 StVollzG ist die Mitverantwortung der Gefangenen normiert. Die Entwicklung nach der Aufklärungszeit ist Gegenstand dieser Arbeit. Das 19. Jahrhundert war geprägt durch die Einführung eines militärischen Systems in den Gefängnissen. Saal- oder Flurälteste wurden für Ordnungsaufgaben bestimmt und damit wurde ihnen Vertrauen eingeräumt. Erst in der Weimarer Republik fand «Das Stufensystem» seinen Weg in die Gesetzgebung und die Praxis. Hochmotivierte Jugendbewegte führten in diesem System als Erzieher Mitwirkungsrechte ein. Im Dritten Reich wurde nur im Jugendstrafvollzug an dem Erziehungsgedanken festgehalten, in der DDR entstand ein Strafvollzug geprägt von der Erziehung und Mitbestimmung im Kollektiv, und in der BRD wurde an die Mitwirkungsmodelle der Weimarer Republik angeknüpft. Die Mitverantwortung setzte bereits in der zweiten Stufe ein und es bildeten sich neue Formen der Zusammenarbeit mit Personen außerhalb der Anstalt.

Details

Seiten
XII, 177
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631564233
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Gefangenenmitverantwortung Geschichte 1803-1976 Strafvollzug Mitsprache Mitbestimmung Selbstverwaltung Stufenvollzug
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XII, 177 S.

Biographische Angaben

Klaus-Peter Ohlemann (Autor:in)

Der Autor: Klaus-Peter Ohlemann wurde 1957 in Hagen geboren. 1979 nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz auf. 1988 machte er sich, nach bestandenem Zweiten Staatsexamen, als Rechtsanwalt selbständig.

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Titel: Historische Entwicklung der Gefangenenmitverantwortung in den deutschen Gefängnissen