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Die Kompetenzverteilung zwischen Verwaltung und Hauptversammlung bei Strukturänderungen im deutschen und englischen Aktienrecht

von Sven Labudda (Autor:in)
©2007 Dissertation XXVIII, 252 Seiten

Zusammenfassung

Die wieder stark steigenden Kurse an den Aktienmärkten und die Erinnerungen an den Börsencrash 2001 werfen die schon oft gestellte Frage der Kontrollmöglichkeiten der Aktionäre in einer Aktiengesellschaft wieder verstärkt auf. Dabei sind das Kontrollinteresse der Aktionäre auf der einen Seite und die Entscheidungsfreiheit des Managements auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen. Dieses Buch untersucht die Reichweite der Verwaltungskompetenzen bei Strukturänderungen unter besonderer Berücksichtigung der «Holzmüller»-Doktrin und der daran anknüpfenden «Gelantine»-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dabei wird dem Themenkomplex, ob ein Interesse und die Fähigkeit des einzelnen Aktionärs als Investor besteht, Strukturänderungen zu beurteilen und mitbestimmen zu können, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Anhand eines Vergleichs mit dem englischen Recht und den dort gemachten Erfahrungen wird ein Lösungsansatz für die auch noch nach der «Gelantine»-Entscheidung bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Reichweite der Vorstandskompetenz bei gewissen Strukturänderungen erarbeitet.

Details

Seiten
XXVIII, 252
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631566145
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strukturanpassung Vorstand Deutschland Aktiengesellschaft Kompetenz (Organisation) Hauptversammlung England Holzmüller Gelantine
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXVIII, 252 S.

Biographische Angaben

Sven Labudda (Autor:in)

Der Autor: Sven Labudda; geboren 1975 in Duisburg; 1995 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen; danach Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main; 2003 Zweites juristisches Staatsexamen; seit 2004 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main; Promotion 2007.

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Titel: Die Kompetenzverteilung zwischen Verwaltung und Hauptversammlung bei Strukturänderungen im deutschen und englischen Aktienrecht