Lade Inhalt...

Die Haftung des Verkäufers für öffentliche Äußerungen, Werbung und Kennzeichnungen gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB

von Tobias Messer (Autor:in)
©2008 Dissertation 300 Seiten

Zusammenfassung

Seit der Schuldrechtsreform ist der Verkäufer gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dafür verantwortlich, dass die Sachbeschaffenheit auch Eigenschaften umfasst, welche der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Kaufsache erwarten kann. Damit ist erstmalig im deutschen Recht eine Beschaffenheitsverantwortlichkeit für werbliche Sachbeschreibungen normiert worden, welche außerhalb des von den Parteien vereinbarten Vertragsinhaltes liegt. Die Arbeit stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und neuen Rechtslage dar und erörtert detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Informationsverantwortlichkeit des Verkäufers.

Details

Seiten
300
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631566435
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Werbebotschaft Ware Eigenschaft Sachmängelhaftung Schuldrechtsreform Kaufrecht Informationsverantwortung Werbeaussagen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 299 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Tobias Messer (Autor:in)

Der Autor: Tobias Messer, geboren 1975, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Mainz. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens promovierte er von 2002 bis 2005 in Mainz. Von 2003 bis 2006 war er in der Rechtsabteilung eines führenden IT-Unternehmens sowie als Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei tätig. Seit 2006 ist Tobias Messer Syndikusanwalt einer Bank sowie Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Wiesbaden.

Zurück

Titel: Die Haftung des Verkäufers für öffentliche Äußerungen, Werbung und Kennzeichnungen gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB