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Die Übernahme der Essential-Facilities-Doktrin aus dem US-amerikanischen Kartellrecht in das europäische Wettbewerbsrecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Anwendungspraxis der Essential-Facilities-Doktrin im US-amerikanischen und europäischen Rechtssystem unter besonderer Berücksichtigung geistiger Eigentumsrechte

von Martin Ibsch (Autor:in)
©2007 Dissertation 284 Seiten

Zusammenfassung

Mit der Kommissionsentscheidung «IMS Health» erreichte die Ausdehnungsphase der Essential-Facilities-Doktrin im europäischen Wettbewerbsrecht einen vorläufigen Höhepunkt. Die Kommission drohte unter Zuhilfenahme dieses umstrittenen Marktöffnungsinstruments die Schnittstelle zwischen Immaterialgüter- und Kartellrecht zu Lasten des Ersteren zu überschreiten. Damit schlug sie einen Weg ein, der im Ursprungsland der Doktrin selbst auf breite Ablehnung stößt. Die Studie untersucht und vergleicht daher die Entwicklung der US-amerikanischen und europäischen Entscheidungspraxis zu dieser Rechtsfigur und setzt sich mit ihrer möglichen Rolle bei der Bewältigung des Spannungsverhältnisses zwischen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht auseinander.

Details

Seiten
284
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631566848
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wettbewerbsrecht Europäisches Wettbewerbsrecht Geschäftsabschlussverweigerung Europäische Union Essential Facility Immaterialgüterrecht USA Geistiges Eigentumsrecht US-amerikanisches Kartellrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 284 S.

Biographische Angaben

Martin Ibsch (Autor:in)

Der Autor: Martin Ibsch wurde 1974 in Oldenburg geboren und absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Münster. Nach seinem Ersten Staatsexamen im Jahr 2000 studierte der Autor im Rahmen eines LLM-Programms an der California Western School of Law in San Diego (USA). Sein Referendariat am Landgericht Köln beendete er 2005. Der Autor ist seit 2006 in der Rechtsabteilung eines deutschen Energieversorgungsunternehmens beschäftigt.

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Titel: Die Übernahme der Essential-Facilities-Doktrin aus dem US-amerikanischen Kartellrecht in das europäische Wettbewerbsrecht