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Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff

Forsthoff, Grundgesetz und Grundversorgung

von Roman Ringwald (Autor:in)
©2008 Dissertation 204 Seiten

Zusammenfassung

Der EG-Vertrag nimmt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Wettbewerbsvorschriften aus. Diesem gemeinschaftsrechtlichen Begriff entspricht auf mitgliedstaatlicher Ebene der Begriff der Daseinsvorsorge, den Ernst Forsthoff in seinen Schriften Die Verwaltung als Leistungsträger (1938) und Rechtsfragen der leistenden Verwaltung (1959) entwickelt hat. Forsthoff geht dabei von einem autoritären Staats- und Verwaltungsverständnis aus, das mit den Vorgaben des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Gleichwohl besteht aber auch weiterhin ein Bedarf an gemeinwohlorientierten Dienstleistungen, den es begrifflich zu fassen gilt. Ausgehend von der Menschenwürde als zentraler Verfassungsnorm formuliert der Autor deswegen ein neues Verständnis des Begriffs Daseinsvorsorge. Die Ergebnisse werden schließlich am Beispiel der Grundversorgung durch den öffentlichen Rundfunk als Funktion der Daseinsvorsorge veranschaulicht.

Details

Seiten
204
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631568156
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsbegriff Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Deutschland Vorsorge Duales Rundfunksystem Grundversorgung Europäische Union Verwaltung Recht Leistungsträger
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 203 S.

Biographische Angaben

Roman Ringwald (Autor:in)

Der Autor: Roman Ringwald, geboren 1976 in Mainz, studierte von 1997 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, wo er von 2003 bis 2007 auch promovierte. Von 2005 bis 2007 absolvierte er in Mainz, Berlin und Washington D.C. sein Referendariat.

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Titel: Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff