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Die Weitergabe von Insiderinformationen durch Arbeitnehmervertreter

von Annette Bruder (Autor:in)
©2008 Dissertation XVIII, 159 Seiten

Zusammenfassung

Das Spannungsfeld von Informationsschutz nach dem Kapitalmarktrecht (Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen nach §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 38, 39 WpHG) und Informationsbedürfnis und Kommunikationsrechten der Arbeitnehmervertretung ist Gegenstand dieser Untersuchung. Aufgrund der umfassenden Unterrichtungspflichten der Unternehmen gegenüber Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsrat und betrieblicher Interessenvertretung sind Konstellationen möglich, in denen sich die Unterrichtung auf unveröffentlichte kurserhebliche Umstände (Insiderinformationen) erstreckt, die noch nicht der Ad-hoc-Publizität unterliegen. Insoweit haben Arbeitnehmervertreter nicht nur Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Unternehmen, sondern auch insiderrechtliche Pflichten zu beachten. Schutzgut der Insiderverbote ist der Kapitalmarkt. Verstöße werden als Straftat (bei strafbarkeitsbegründender Pflichtenstellung) oder Ordnungswidrigkeit empfindlich sanktioniert. Damit ist entscheidend, welche Rolle Arbeitnehmervertreter als Insider im Sinne des WpHG spielen und inwieweit ihre Funktion ihnen Informationsweitergaberechte verschafft. Weiterhin relevant sind der präventive Rechtsschutz und die interne Compliance des Unternehmens.

Details

Seiten
XVIII, 159
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631568842
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Arbeitnehmervertreter Geheimhaltungspflicht Insiderverbot Wertpapierhandelsgesetz Weitergabeverbot Kommunikationsbefugnis Insidertatsache
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XVIII, 159 S.

Biographische Angaben

Annette Bruder (Autor:in)

Die Autorin: Annette Bruder, geboren 1977 in Hamburg, studierte von 1996 bis 2002 Rechtswissenschaften in München und Paris. Seit dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2004 ist sie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in München tätig.

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Titel: Die Weitergabe von Insiderinformationen durch Arbeitnehmervertreter