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§ 3 BBodSchG – Geltung, Subsidiarität und Ausschluss

von Grit Brinkmann (Autor:in)
©2008 Dissertation 276 Seiten

Zusammenfassung

Boden ist nicht vermehrbar und erneuert sich kaum. Die zunehmende Belastung des Bodens durch den Menschen machte einen umfassenden und nachhaltigen Schutz des Bodens notwendig. Am 01. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Gesetz zu schaffen, das sich in das bestehende Umweltrechtssystem einfügt und eine sachliche wie rechtliche Verzahnung mit vorhandenen Gesetzen herstellt. Diese Studie befasst sich mit dem Anwendungsbereich des BBodSchG. Ihr Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung des BBodSchG zu den im Katalog des § 3 Abs. 1 Nr. 1-11 BBodSchG genannten spezielleren Fachgesetzen. Die Arbeit widmet sich zudem dem Verhältnis zum BNatSchG und WHG sowie dem Anwendungsausschluss nach § 3 Abs. 2 BBodSchG.

Details

Seiten
276
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631569733
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Bundes-Bodenschutzgesetz Anwendungsbereich Altlasten Anwendungsausschluss Entstehungsgeschichte BBodSchG Bodenveränderungen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 273 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Grit Brinkmann (Autor:in)

Die Autorin: Grit Brinkmann, geboren 1971 in Frankfurt/Oder; 1990-1993 Fernstudium an der Medizinischen Fachschule Eisenhüttenstadt; 1993-1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt/Oder; 1998-2000 Rechtsreferendariat am OLG Hamm; 2002-2007 Promotion an der Viadrina Universität Frankfurt/Oder.

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Titel: § 3 BBodSchG – Geltung, Subsidiarität und Ausschluss