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Vom akzessorischen Diskriminierungsverbot zum allgemeinen Gleichheitsgebot

Eine Untersuchung über die möglichen Rechtswirkungen des am 1. April 2005 mittlerweile für 15 Mitgliedstaaten in Kraft getretenen 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention für Menschenrechte

von Sennur Agirbasli (Autor:in)
©2008 Dissertation XVIII, 266 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem 12. Zusatzprotokoll wurde der allgemeine Gleichheitssatz in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Das Protokoll stellt eine wichtige, aber auch bedenkliche Ergänzung dar, weil seine offen formulierten Bestimmungen kontroverse Fragen aufwerfen: Welchen Spielraum lässt das Protokoll den Mitgliedstaaten bei der Abgrenzung zulässiger Unterscheidungen von unzulässiger Diskriminierung? In welchem Umfang wirkt es sich auf die stark national geprägten Gebiete des Steuerrechts, des Asylrechts und der sozialen Sicherheit aus? Inwieweit betrifft es das Verhältnis zwischen Bürgern? Fällt das Problem der Inländerdiskriminierung unter seinen Schutz? Durch kreative und bodenständige Antworten auf solche Fragen setzt sich die Autorin mit möglichen Rechtswirkungen des Protokolls auseinander.

Details

Seiten
XVIII, 266
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631570364
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Menschenrechtskonvention Gleichheitssatz Mitgliedsstaaten Diskriminierungsverbot Inländerdiskriminierung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XVIII, 266 S.

Biographische Angaben

Sennur Agirbasli (Autor:in)

Die Autorin: Şennur Ağırbaşlı wurde 1966 in Frankfurt am Main geboren und ist in der Türkei aufgewachsen. Von 1982 bis 1987 studierte sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Izmir und arbeitete dort neun Jahre lang als Rechtsanwältin in einer eigenen Kanzlei. Nach ihrem Aufbaustudium über Europäische Integration am Europa-Institut der Universität des Saarlandes verfasste sie ihre Dissertation. Zur Zeit arbeitet sie am Türkei-Projekt der Staatswissenschaftlichen Fakultät Erfurt.

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Titel: Vom akzessorischen Diskriminierungsverbot zum allgemeinen Gleichheitsgebot