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Schadensersatz statt der Leistung bei gegenseitigen Verträgen

von Daniel Strupp (Autor:in)
©2007 Dissertation 130 Seiten

Zusammenfassung

Die §§ 281, 283, 311a Abs. 2 BGB gewähren Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung. Sie schaffen einen Ausgleich für den Fall, dass eine vertraglich geschuldete Leistung wegen Unmöglichkeit bzw. Leistungsverzögerung ausbleibt. Dem Gläubiger ist das positive Interesse zu ersetzen. Wie es bei gegenseitigen Verträgen zu bemessen ist, war bereits vor der Reform des Schuldrechts im Jahre 2002 umstritten. Seinerzeit standen sich die Differenz- und die Surrogationstheorie gegenüber. Die Rechtsprechung hatte sich über viele Jahre einer vermittelnden Ansicht, der eingeschränkten Differenztheorie, angeschlossen. Jedoch vollzog der BGH im Jahre 1994 eine Kehrtwende; dies stieß im Schrifttum überwiegend auf Kritik. Die Schuldrechtsreform hat die gesetzliche Ausgangslage verändert. Während eine höchstrichterliche Stellungnahme noch aussteht, hat sich in der Literatur wieder ein breites Meinungsspektrum entwickelt. Die Arbeit setzt sich mit den Auffassungen auseinander und bietet eigene Lösungsansätze.

Details

Seiten
130
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631570715
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leistungsstörung Deutschland Gegenseitiger Vertrag Schadensersatz Vertrag Differenztheorie Surrogationstheorie
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 129 S.

Biographische Angaben

Daniel Strupp (Autor:in)

Der Autor: Daniel Strupp wurde 1977 in Wuppertal geboren. Von 1997 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte von 2002 bis 2004 seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Wuppertal. Seit Ende 2004 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Ruhr-Universität Bochum.

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Titel: Schadensersatz statt der Leistung bei gegenseitigen Verträgen