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Die Internationale Zuständigkeit zur Eröffnung von Insolvenzverfahren im europäischen Insolvenzrecht

Autonome Bestimmung der Eröffnungszuständigkeit, insbesondere für Konzerninsolvenzen, und Anforderungen für die gemeinschaftsweite Anerkennung grenzüberschreitender Insolvenzen nach der EuInsVO- Ein Vergleich von Rechtsauffassung und Handhabe in den Mi

von Nadja Probst (Autor:in)
©2008 Dissertation 292 Seiten

Zusammenfassung

Grenzüberschreitende Unternehmensinsolvenzen stellen Gerichte und Insolvenzverwalter gleichermaßen vor Herausforderungen: Wo ist die Insolvenz abzuwickeln? Welches Gericht befindet über die Zukunft einzelner Unternehmen oder des Gesamtkonzerns? Und wessen Staates Recht gelangt zur Anwendung? – Im Interesse der Rechtssicherheit müssen diese Fragen möglichst einfach, gleichförmig und in jedem Staat einheitlich beantwortet werden. Gegenstand des Werkes ist die Erarbeitung solch einheitlicher Vorgaben zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit im europäischen Insolvenzrecht. Dies geschieht durch einen Rechtsvergleich mehrerer Sprachfassungen der europäischen Insolvenzverordnung sowie des zugrunde liegenden Verständnisses der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.

Details

Seiten
292
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631570746
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union Mitgliedsstaaten Auslegung Multinationales Unternehmen Europäische Insolvenzverordnung Konzerninsolvenz Mittelpunkt hauptsächl Verordnung über Insolvenzverfahren Internationales Insolvenzrecht Internationale Zuständigkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 292 S.

Biographische Angaben

Nadja Probst (Autor:in)

Die Autorin: Nadja Probst, geboren 1980, studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die Erste juristische Staatsprüfung, mit dem Schwerpunkt auf Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, wurde 2005 abgelegt. Die Autorin ist seit 2006 Referendarin im Landgerichtsbezirk Konstanz. Die Promotion erfolgte 2007.

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Titel: Die Internationale Zuständigkeit zur Eröffnung von Insolvenzverfahren im europäischen Insolvenzrecht