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Berufsverbote für Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften

Analyse und Änderungsvorschläge mit rechtsvergleichender Würdigung des Company Directors Disqualification Act 1986

von Christiane Martin (Autor:in)
©2007 Dissertation 236 Seiten

Zusammenfassung

Wirtschaftskriminelles Verhalten von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorstandsmitgliedern prägt inzwischen in zunehmendem Maße auch das deutsche Rechts- und Wirtschaftsleben. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts existiert dafür zwar eine Sanktionsmöglichkeit in Form von Berufsverboten im GmbHG und AktG, doch bleibt ihr Anwendungsbereich schmal. Zudem eröffnen sie eine Reihe von Umgehungsmöglichkeiten. Diese Arbeit stellt die Berufsverbotsbestimmungen für Geschäftsleiter von GmbH und AG daher auf den Prüfstand und setzt sich mit der Notwendigkeit und der Ausgestaltung ihrer Neufassung auseinander. Diskussionsgrundlage ist dabei insbesondere die Darstellung und Bewertung des Company Directors Disqualification Act, daneben fließen aktuelle Reformvorschläge, u.a. aus dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG), mit ein. Auch wirft die Arbeit einen Blick auf die europarechtliche Relevanz gesellschaftsrechtlicher Berufsverbote. Die Untersuchung schließt mit dem Vorschlag für eine Neukonzeption der gesellschaftsrechtlichen Berufsverbotsregelungen.

Details

Seiten
236
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631573693
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsvergleich Deutschland Kapitalgesellschaft Geschäftsführer Berufsverbot Großbritannien Kapitalgesellschaften Company Directors Disqualification Act
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 236 S.

Biographische Angaben

Christiane Martin (Autor:in)

Die Autorin: Christiane Martin, geboren 1978 in Iserlohn, 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg, 2004 Erstes Staatsexamen, 2004/2005 Master of Law (Wirtschafts- und Steuerrecht) an der Universität Bochum, 2005/2006 Promotion an der Universität Marburg, seit 2006 Referendariat in Arnsberg.

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Titel: Berufsverbote für Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften