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Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule

von Nina Coumont (Autor:in)
©2008 Dissertation LII, 340 Seiten

Zusammenfassung

Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.

Details

Seiten
LII, 340
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631574249
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Erziehungsauftrag Islamische Erziehung Religiöse Pflicht Schulrecht Religiöses Freiheitsrecht Schulfrieden Islamische Glaubensvorschrift Unterrichtsbefreiung Öffentliche Schule Staatlicher Bildungsauftrag Staatlicher Erziehun
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. LII, 340 S.

Biographische Angaben

Nina Coumont (Autor:in)

Die Autorin: Nina Coumont, geboren 1978 in Leverkusen, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 2004 folgte das Erste juristische Staatsexamen und 2007 die Promotion. Die Autorin war als wissenschaftliche Hilfskraft tätig und ist seit 2007 Rechtsreferendarin am Landgericht Köln.

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Titel: Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule