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Der Verfahrenspfleger gemäß § 70 b FGG im Verfahren zur geschlossenen Unterbringung Minderjähriger gemäß § 1631 b BGB

von Catharina Aschpurwis (Autor:in)
©2009 Dissertation 292 Seiten

Zusammenfassung

Bereits seit 1992 sieht das Gesetz den Verfahrenspfleger gemäß § 70 b FGG im Kontext von § 1631 b BGB vor. Während die Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG rege rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Diskussionen auslöste, blieb die Auseinandersetzung mit der Rechtsfigur des Verfahrenspflegers gemäß § 70 b FGG sehr verhalten. Dies überrascht, bedenkt man, dass es sich um die Interessenvertretung Minderjähriger handelt, die von einem Freiheitsentzug bedroht sind. In der Arbeit wird die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes gemäß § 1631 b BGB untersucht. Sodann folgt eine Untersuchung des für eine Genehmigungsentscheidung ausschlaggebenden Tatbestandsmerkmals «Kindeswohl». Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Auseinandersetzung mit dem in den §§ 70-70n FGG geregelten Unterbringungsverfahren. Im Anschluss wird auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der für die zivilrechtliche Unterbringung zentralen Vorschrift § 1631 b BGB eingegangen und aufgezeigt, dass diese nicht verfassungswidrig ist. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Verfahrenspfleger gemäß § 70 b FGG untersucht. Insbesondere wird die wesentliche Frage der Qualifizierung der als Verfahrenspfleger eingesetzten Person erörtert und ein spezifisches Anforderungsprofil von Verfahrenspflegern gemäß § 70 b FGG herausgearbeitet.

Details

Seiten
292
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631579220
Sprache
Deutsch
Schlagworte
freiheitsentziehende Unterbringung Kindeswohl Rechte Minderjähriger Verfahrenspflegschaft
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 289 S.

Biographische Angaben

Catharina Aschpurwis (Autor:in)

Die Autorin: Catharina Aschpurwis, geboren 1973, studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, an der Université de Lausanne (Schweiz) und an der Universität Frankfurt am Main. 2008 promovierte sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt am Main. Sie ist als Rechtsanwältin in Hamburg tätig.

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Titel: Der Verfahrenspfleger gemäß § 70 b FGG im Verfahren zur geschlossenen Unterbringung Minderjähriger gemäß § 1631 b BGB