Lade Inhalt...

Der IAS-Einzelabschluss

Ordnungspolitische Konsequenz einer vergleichenden Betrachtung von HGB- und IFRS-Rechnungslegung unter besonderer Berücksichtigung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen

von Christina Mildebrath (Autor:in)
©2008 Dissertation XXVI, 248 Seiten

Zusammenfassung

Unternehmen und Kapitalgeber streben im Zeitalter der Globalisierung nach international verständlicher Rechnungslegung. Diesem Verlangen entspricht die IAS-VO: für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen schreibt sie seit 2004 die Anwendung der ins Europarecht übernommenen IFRS / IAS verpflichtend vor. Angesichts der EU-Zielsetzung, sich zum weltweit führenden Wirtschaftsraum zu entwickeln, sollte diese Verpflichtung auf den Einzelabschluss ausgedehnt werden. Als vorteilhaft erweisen sich die IFRS nicht nur im Hinblick auf die Ermöglichung internationaler (Fremd-)Kapitalaufnahme, auch bieten sie dem Jahresabschlussadressaten die Möglichkeit effizienter Kapitalallokation. Grund hierfür sind die am true-and-fair-Prinzip ausgerichteten Aktivierungsvoraussetzungen. Deutliche Auswirkungen zeigt dies auf die Ansatzmöglichkeit von immateriellen Gütern, wie die Ausweismöglichkeit des einem Leasingverhältnis entstammenden Nutzungsrechts. Dem für eine gesamtwirtschaftlich effiziente Kapitalallokation erforderlichen Kapitalschutz kann durch alternative Maßnahmen, wie etwa mit Blick auf eine Reform der Kapitalrichtlinie diskutiert, Rechnung getragen werden.

Details

Seiten
XXVI, 248
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631585160
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Leasing Bilanzrecht International Financial Reporting Standards Kapitalschutz True-and-fair view Bilanzwahrheit Handelsgesetzbuch Vermögenswert Vermögensgegenstand
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XXVI, 248 S.

Biographische Angaben

Christina Mildebrath (Autor:in)

Die Autorin: Christina Mildebrath, geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Lund (Schweden); offizielle Praktikantin bei der EU-Kommission; Wahlstation bei der deutschen UN-Vertretung in New York (USA); 2004 Zulassung als Rechtsanwältin; Lehrbeauftragte der Universität Augsburg im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen-Englisch; seit 2007 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Augsburger Zentrum für Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsregulierung.

Zurück

Titel: Der IAS-Einzelabschluss