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Ähnliche geschäftliche Kontakte i.S.v. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB als Voraussetzung für das Entstehen einer Sonderverbindung

von Anna Bérénice Thom (Autor:in)
©2010 Dissertation XVI, 297 Seiten

Zusammenfassung

Die Trennung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung, eine Grundlagenproblematik des Schuldrechts, erfährt durch die gesetzliche Regelung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses eine neue Aktualität. Das Ziel der Arbeit liegt darin, zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen frühestmöglich von der Existenz von Schutzpflichten ausgegangen werden kann, mit der Folge, dass vertragliche Haftungsgrundsätze zur Anwendung gelangen. Im Vordergrund steht dabei die Vorschrift des § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Nach einer einführenden Betrachtung der alten Rechtslage erfolgt die Untersuchung der Problematik im Kontext des nunmehr geltenden Schuldrechts. Im Rahmen der Untersuchung des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses wird eine Definition der ähnlichen geschäftlichen Kontakte herausgearbeitet. Die Definition wird einer Praktikabilitätskontrolle unterzogen. Abschließend werden die systematischen Auswirkungen des rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses auf das Schuldrecht betrachtet.

Details

Seiten
XVI, 297
Jahr
2010
ISBN (Paperback)
9783631587270
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sonderverbindung Schutzpflichten Schuldrecht Rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. XVI, 297 S.

Biographische Angaben

Anna Bérénice Thom (Autor:in)

Die Autorin: Anna Bérénice Thom, geboren 1980 in Wesel, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Trier. Sie war von 2004 bis 2006 an der Universität Trier als Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht einschließlich Verfahrensrecht tätig. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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Titel: Ähnliche geschäftliche Kontakte i.S.v. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB als Voraussetzung für das Entstehen einer Sonderverbindung