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Das Staatseigentum an öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die Theorie des reinen Hoheitsrechts an den öffentlichen Sachen von Rudolph von Jhering und Friedrich Ludwig Keller im Zusammenhang mit dem Baseler Schanzenstreit von 1859/62

von Marc Biermann (Autor:in)
©2009 Dissertation XXVI, 147 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 394

Zusammenfassung

Die Arbeit behandelt das Staatseigentum an öffentlichen Sachen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ausgangspunkt ist der Baseler Schanzenstreit aus dem Jahr 1859/62. Dieser Rechtsstreit war der Anlass, das bisherige Verständnis des Staatseigentums näher zu untersuchen und dogmatisch einzuordnen. Die Untersuchung geht insbesondere auf die von Rudolph von Jhering vertretene Theorie des reinen Hoheitsrechts ein und ordnet die einzelnen Nutzungsbefugnisse dogmatisch ein. Anschließend vergleicht der Autor diese von der herrschenden Literatur vehement bekämpfte Ansicht mit den Darstellungen im gemeinen Recht, im preußischen allgemeinen Landrecht und im code civil. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine genaue dogmatische Einordnung des Staatseigentums an öffentlichen Sachen nicht vornehmen konnte oder nicht vornehmen wollte. Es finden sich Gemeinsamkeiten mit der von Jhering vertretenen Theorie, ohne dass die Rechtswissenschaft sich dessen bewusst gewesen ist.

Details

Seiten
XXVI, 147
Jahr
2009
ISBN (Hardcover)
9783631590256
Sprache
Deutsch
Schlagworte
domaine public gemeines Staatseigentum öffentlichkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XXVI, 147 S.

Biographische Angaben

Marc Biermann (Autor:in)

Der Autor: Marc Biermann wurde 1978 in Haselünne geboren. Ab dem Wintersemester 1999/2000 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Gießen. Im Juni 2004 legte der Autor das Erste juristische Staatsexamen in Gießen ab. Seine Promotion erfolgte im November 2007. Im November 2008 absolvierte er das Zweite juristische Staatsexamen. Er arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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Titel: Das Staatseigentum an öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts