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Die Kodifikation des Transparenzgebots in § 307 BGB

Die Prinzipien der Transparenzkontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsvertragskontrolle

von Tim Gero Joppich (Autor:in)
©2009 Dissertation XVIII, 312 Seiten

Zusammenfassung

Allgemeine Geschäftsbedingungen können gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB auch dann unangemessen benachteiligend und damit unwirksam sein, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert sind. Dieses Transparenzgebot wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung 2001 in der Generalklausel des AGB-Rechts verankert, nachdem es zuvor als richterrechtliches Prinzip entwickelt worden war. Der Autor untersucht in seiner Arbeit zunächst die methodischen und dogmatischen Auswirkungen dieser Kodifikation auf Grund, Inhalt und Grenzen des Transparenzgebots. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis zwischen materieller Inhalts- und formaler Transparenzkontrolle. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Prinzipien zur Bestimmung von Intransparenz sowie deren Unangemessenheit. Darüber hinaus wird die Verortung der Transparenzkontrolle im Gesamtsystem der AGB-Kontrolle verortet und insbesondere zur Auslegung (Unklarheitenregel) abgegrenzt sowie im inhaltskontrollfreien Bereich deklaratorischer und leistungsbestimmender Klauseln definiert. Schließlich werden die entwickelten Grundsätze anhand einiger praktischer Fragestellungen in dem gesonderten Bereich der Arbeitsvertragskontrolle exemplifiziert.

Details

Seiten
XVIII, 312
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631590874
Sprache
Deutsch
Schlagworte
AGB-Recht Vertragsrecht Arbeitsvertragsrecht Arbeitsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XVIII, 312 S.

Biographische Angaben

Tim Gero Joppich (Autor:in)

Der Autor: Tim Gero Joppich, geboren 1977 in Bonn; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; Erstes juristisches Staatsexamen 2001; langjähriger Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln; Rechtsreferendariat am Landgericht Köln; Zweites juristisches Staatsexamen 2006 in Düsseldorf; seit 2007 Rechtsanwalt.

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Titel: Die Kodifikation des Transparenzgebots in § 307 BGB