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Der gesetzliche Forderungsübergang nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts § 86 VVG (2008)

von Cordula Rosch (Autor:in)
©2009 Dissertation XX, 221 Seiten

Zusammenfassung

100 Jahre des überwiegend unveränderten Bestehens des Versicherungsvertragsgesetzes haben dazu geführt, dass das VVG in seiner bislang geltenden Fassung nicht mehr in all seinen Bereichen angemessen auf die sich ihm stellenden Problematiken reagieren kann. Daneben besteht das Erfordernis einer Modernisierung und zeitgemäßen Anpassung des gesamten geltenden VVG. Im Rahmen der VVG-Reformarbeiten hat auch der gesetzliche Forderungsübergang im Schadensversicherungsrecht gemäß § 67 VVG a.F. Änderungen erfahren. Die nun in § 86 VVG (2008) geregelte cessio legis beantwortet in ihrem neuen Gewand bestehende Auslegungsfragen. Die neue Vorschrift gibt aber auch Anlass zur Diskussion hinsichtlich ihrer Anwendung und Auslegung. Unter Heranziehung der ergangenen Rechtsprechung wird versucht, eine stimmige und sinnvolle Auslegung des § 86 VVG (2008) zu erreichen.

Details

Seiten
XX, 221
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631591550
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schadensversicherung cessio legis VVG-Reform
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XX, 221 S.

Biographische Angaben

Cordula Rosch (Autor:in)

Die Autorin: Cordula Rosch wurde 1981 in Berlin geboren. Sie begann ihr Jurastudium im Jahr 2000 an der Freien Universität Berlin und beendete es mit ihrem Ersten juristischen Staatsexamen Mitte 2005. Von 2002 bis 2005 war sie zunächst als studentische Hilfskraft und später von 2005 bis 2006 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Privatversicherungsrecht der Freien Universität Berlin tätig. Seit 2006 arbeitet sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht der Freien Universität Berlin. Ihr Referendariat nahm die Autorin im Kammergerichtsbezirk Berlin Mitte 2007 auf.

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Titel: Der gesetzliche Forderungsübergang nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts § 86 VVG (2008)