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Ermittlungsbefugnisse der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 im Verhältnis zum Schutz der Unternehmen – ein ausgewogenes System?

von Peter Koch (Autor:in)
©2009 Dissertation 230 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit nimmt den Bedeutungszuwachs der Verfahrensrechte in der Kartellverfahrensordnung zum Anlass für eine Untersuchung, welche Konsequenzen sich für Unternehmen aus der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission ergeben. Die Untersuchung berücksichtigt die drei Ermittlungsbefugnisse, denen in der Praxis der Kommission die größte Bedeutung zugemessen wird. Dies sind das Auskunftsrecht, das Nachprüfungsrecht bei Unternehmen und das Nachprüfungsrecht in «anderen Räumlichkeiten». Eine Bestandsaufnahme stellt die jeweiligen Normen dar und arbeitet die bereits existierenden Grundsätze im Bereich der Ermittlungsbefugnisse und der Verteidigungsrechte heraus. Sodann wird deren Entwicklung mit den korrespondierenden Vorschriften der (alten) VO Nr. 17/62 verglichen. Als Kernpunkt werden aktuelle Probleme bei der Anwendung dieser Normen analysiert. Zentrale Frage ist jeweils, ob der Zuwachs der Befugnisse seitens der Kommission einen «gerechten» Ausgleich im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Unternehmen erfahren hat. Anwendungsprobleme aus der Praxis der Kartellbehörden und der betroffenen Unternehmen werden anhand der bereits ergangenen Rechtsprechung untersucht.

Details

Seiten
230
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631592908
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kartellverfahrensordnung Ermittlungsbefugnisse Auskunftsverweigerungsrecht Rechtsschutz Legal-Privilege
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 229 S.

Biographische Angaben

Peter Koch (Autor:in)

Der Autor: Peter Karl Koch hat an der Universität Heidelberg studiert. Das Referendariat hat er im OLG-Bezirk Karlsruhe absolviert. Daran hat sich ein einjähriger Masterstudiengang am Trinity College in Dublin angeschlossen, in dessen Rahmen er den LL.M. erwarb.

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Titel: Ermittlungsbefugnisse der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 im Verhältnis zum Schutz der Unternehmen – ein ausgewogenes System?